Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
1. Erstberatung
Eine arbeitsrechtliche Erstberatung kostet 125,00 EUR netto (148,75 EUR brutto), sofern sie nicht über eine halbe Stunde benötigt. Diese Zeit reicht jedoch regelmäßig in Angelegenheiten aus, in denen es um die Kündigung oder die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrag geht. Im Beratungsgespräch werden auch das weitere Vorgehen und die dadurch entstehenden Kosten besprochen.
2. Gerichtliches Verfahren
Für das gerichtliche Verfahren wird nach Gesetz, das heißt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abgerechnet. Die Höhe dieser Kosten ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr, so dass eine günstigere anwaltliche Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nicht zu finden ist.
3. Schriftliches Gutachten
Bei der Prüfung von Verträgen werden zumeist schriftliche Gutachten gefertigt. Die Arbeitsstunde wird mit 250,00 EUR netto pro Stunde (297,50 EUR brutto/Stunde) zuzüglich einer Unkostenpauschale (Telefon, Post etc.) von 5,00 EUR netto (5,95 EUR brutto) abgerechnet. Im Erstgespräch wird zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein zeitlicher Rahmen vereinbart. Sollte die Angelegenheit wider Erwarten mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird vorher Ihr Einverständnis eingeholt.
Die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens über die Wirksamkeit vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag dauert regelmäßig zwei Stunden.
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
Tel. 030-25 43 96-0