Rechtsanwalt Martin Bechert, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der voraussichtlich ab dem 01.04.2010 gültigen Fassung! Die Änderungen zum 11.06.2010 sind im Text kursiv gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz oder Beschäftigtendatenschutzgesetz ist wohl erstmal vom Tisch. Für den Betriebsrat ergeben sich weiterhin Rechte zur Mitbestimmung nach § 87 I 6 BetrVG in Fragen der Arbeitnehmerüberwachung.
Rechtsanwalt Martin Bechert
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