Berger Groß Höhmann und Partner, Rechtsanwälte
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Für Berlin ist in Sachen Arbeitsrecht das Arbeitsgericht Berlin als Eingangsinstanz. Als Rechtsmittelinstanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zuständig. Als weitere Rechtsmittelinstanz ist ggf. das Bundesarbeitsgericht in Erfurt anzurufen.
Das Arbeitsgericht Berlin ist etwa zuständig für Rechtsstreitigkeiten
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
■ aus dem Arbeitsverhältnis
■ über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses
■ wegen unerlaubter Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis in einem Zusammenhang stehen.
Auch ein Auszubildender kann vor dem Arbeitsgericht seine Ansprüchen gegen seinem Ausbilder geltend machen.
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