Rechtsanwalt Martin Bechert, Fachanwalt für Arbeitsrecht
In diesem Abschnitt werden die Grundlagen des Arbeitsrechts erläutert. Darum wird zunächst kurz die Frage beantwortet: "Was ist Arbeitsrecht?"
Das Arbeitsrecht ist dem Zivilrecht zugeordnet. Es bestehen hier aber zu den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erhebliche Unterschiede. Es bestehen oft spezielle Regelungen im Arbeitsrecht. So werden die Rechtsquellen vom Arbeitsrecht kurz vorgestellt. Schließlich werden Grundbegriffe vom Arbeitsrecht, wie etwa Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betrieb erläutert.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass ein Rechtsanwalt sich in Deutschland im Arbeitsrecht eine besondere Qualifikation erwerben kann. Nach einem entsprechenden Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer, in dem er seine besondere Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht nachzuweisen hat, kann sich der Rechtsanwalt dann zugleich auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen.
Rechtsanwalt Martin Bechert
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