Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB

Befristeter ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein Austauschverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und der Zahlung eines Entgeltes.
Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder in anderer Weise geschlossen werden.
Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) bedarf der Arbeitsvertrag jedoch der Schriftform, wenn er länger als ein Monat dauert oder wenn der Arbeitsvertrag befristet ist.

Das Nachweisgesetz regelt die Mindestinhalte eines Arbeitsvertrages.
Neben den Anschriften der Vertragsparteien, den Beginn des Vertragszeitpunktes, die Tätigkeit des Arbeitnehmers und das Entgelt, der Arbeitsort, die Arbeitszeit und den Urlaub sowie etwaige Nebenbestimmungen, ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben.

Ein Arbeitsvertrag gilt in der Regel auf unbestimmte Zeit. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Beginn an befristet werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist dann gegeben, wenn dieser kalendermäßig oder zweckmäßig für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde.

Für eine Befristung des Arbeitsvertrages muss ein dringender sachlicher Grund vorliegen.
Nach 14 TzBfG liegt ein sachlicher Grund dann vor, wenn der betriebliche Bedarf des Arbeitgebers nur vorrübergehend besteht, beispielsweise wenn die Arbeitsleistung für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist.
Darüber hinaus kann der befristete Arbeitsvertrag zur Erleichterung einer Anschlussbeschäftigung des Arbeitgebers nach einer Ausbildung abgeschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist weiterhin zulässig, wenn die Art der Arbeitsleistung oder personenbedingte Gründe des Arbeitnehmers dies rechtfertigen. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann zur Erprobung bei Neueinstellungen erfolgen.
Ohne das Vorliegen eines der vorgenannten sachlichen Gründe, kann ein befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu zwei Jahren terminiert werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann dreimal innerhalb dieses Zeitraumes verlängert werden.
Hat der Arbeitnehmer das 58. Lebensjahr vollendet, kann der wichtige Grund, als Zulassungs-voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Arbeitsvertrages, entfallen.

Unzulässig ist ein befristeter Arbeitsvertrag dann, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis
innerhalb eines Zeitraumes von weniger als sechs Monate nach Beendigung, erneut eingegangen wird.

Der befristete Arbeitsvertrag endet nach § 15 TzBfG mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag ende mit dem Erreichen des Vertragszweckes, frühestens Jedoch zwei Wochen nachdem der Arbeitnehmer die schriftliche Erklärung über den Zeitpunkt der Zweckerreichung erhalten hat.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann vorzeitig durch Kündigung beendet werden, sofern diese Möglichkeit im Arbeits- oder Tarifvertrag schriftlich fixiert wurde.

In Tarifverträgen können abweichende Regelungen über befristete Arbeitsverträge getroffen werden, beispielsweise über die Anzahl der Verlängerungen der Befristungen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag begründet die gleichen Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer hinsichtlich der Treue- und Fürsorgepflicht, Verschwiegenheitspflicht etc. , wie ein zeitlich unbefristeter Vertrag.

Der Fiskus hat die Möglichkeit der befristeten Arbeitsverträge vor allem vor dem Hintergrund eingeräumt, dass Unternehmen flexibel agieren und vorrübergehende Personalausfälle abdecken können.