Zunächst ist in kleineren Betrieben ein vereinfachtes Wahlverfahren durchzuführen. Die Unterschiede dieses Wahlverfahrens zu dem normalen Wahlverfahren sind gewaltig und werden ausführlich beschrieben. Außerdem kann es, sofern im Betrieb ein Sprecherausschuss besteht, zu einem Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG kommen. Inhaltlich geht es in diesem Verfahren um die verbindliche Bestimmung der leitenden Angestellten zwischen den beiden Wahlvorständen.

Zwar keine anderes Verfahren, aber dennoch eine Besonderheit, ist der Einsatz von EDV (elektronische Stimmabgabe) bei der Betriebsratswahl. Es wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen die Nutzung von EDV zulässig ist.

Außerdem wird die mobile Wahlurne erläutert. In aus vielen Filialen bestehenden Betrieben, namentlich im Einzelhandel, ist die Betriebsratswahl mittels mobiler Wahlurne üblich geworden. Zu dem Umgang mit der mobilen Wahlurne werden ein paar Hinweise erteilt.

Abschließend wird in diesem Kapitel die Bestellung des Wahlvorstands im Betrieb ohne Betriebsrat (Gründung vom Betriebsrat) behandelt.