Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert

Für eine Reihe von Rechtsgebieten gibt es Fachanwaltschaften - so auch für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Nur Rechtsanwälte, die sich auf diese Gebiete spezialisiert und dafür besondere Leistungsnachweise erbracht haben, können dazu berechtigt sein, den Titel "Fachanwalt" führen. Jeder in unserer Kanzlei tätige Rechtsanwalt ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In unserer Anwaltskanzlei sind folgende Rechtsanwälte tätig:
■ Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
■ Rechtsanwältin Marion Burghardt,
Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Fachanwältin für Sozialrecht
■ Rechtsanwalt Lutz Seybold,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
■ Rechtsanwalt Michael Tscherch,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
Tel. 030-25 43 96-0