Berger Groß Höhmann und Partner, Rechtsanwälte
Der Begriff des Arbeitgebers ist im Arbeitsrecht demgegenüber relativ einfach. Jede Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, kann Arbeitgeber sein. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Arbeitgeberfunktion über eine sogenannte natürliche oder juristische Person (GmbH, KG etc.) wahrgenommen wird.
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