Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
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Der Betriebsrat
ist ein in Betrieben des privaten Rechts gewähltes Organ zur Vertretung
der Arbeitnehmerinteressen. Die Einhaltung demokratischer Regeln durch
das Gremium ist Grundlage für dessen Legitimation zur Mitbestimmung an
betrieblichen Entscheidungen. Deswegen kommt neben der Wahl der
Mitglieder insbesondere auch der Geschäftsführung des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zu. |
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Die Mitbestimmung vom Betriebsrat beschränkt sich grundsätzlich auf
kollektive Regelungen im Betrieb. Das heißt Fragen, die nicht nur den
einzelnen Arbeitnehmer, sondern mehrere Beschäftigte betreffen oder
jedenfalls betreffen können.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergibt sich die Zuständigkeit vom Betriebsrat insbesondere für folgende Bereiche:
■ soziale Angelegenheiten
■ personelle Angelegenheiten
■ wirtschaftliche Angelegenheiten
Für Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind folgende Stellen zuständig:
■ Arbeitsgericht (Beschlussverfahren)
■ Einigungsstelle
In Verfahren vor dem Arbeitsgericht und in der Einigungsstelle sollte sich der Betriebsrat einen erfahrenen Rechtsanwalt nehmen!
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
Tel. 030-25 43 96-0