Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Für die Arbeit im Betriebsrat ist die Geschäftsführung von besonderer Bedeutung. Mit Geschäftsführung des Betriebsrats ist der Gang der Verfahren bei Wahlen und Entscheidungsfindungen gemeint. Ein Betriebsratsvorsitzender und im Ausschuss hat man bei der Beschlussfassung auf die Einhaltung des gesetzlichen Bestimmungen und ggf. auch einer Geschäftsordnung zu achten. Die Regeln werden im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) relativ ausführlich beschrieben. Es ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen.
Diese Regelungen des BetrVG stellen keine Schikane dar. Wegen der weitreichenden Befugnisse vom Betriebsrat muss
sichergestellt werden, dass die Wahl und die im Gremium getroffenen
Entscheidungen unter Wahrung der demokratischen Grundregeln zustande
gekommen sind. Der Gesetzgeber will mit den Vorschriften der Geschäftsführung im Betriebsrat die Einhaltung eines demokatischen Verfahrens sicherstellen. Der Betriebsrat hat nur aufgrund seiner Legitimation durch die Belegschaft ein Recht auf Beteiligung. Nur die demokratische Wahl unterscheidet die Mitglieder des Gremiums von den anderen Arbeitnehmern im Betrieb und gibt ihnen das Recht für die gesamte Belegschaft an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken.
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
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