Begriffe

Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahlvorstand, Geschlechterquote

von
Rechtsanwalt Martin Bechert

In diesem zweiten Abschnitt werden folgende Grundbegriffe der Betriebsratswahl erläutert:

Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Wahlvorstand
Geschlechterquote


Der Wahlvorstand hat sich zudem darüber Gedanken zu machen, welche organisatorische Einheit den Betrieb bildet und welche Personen dieser als Arbeitnehmer angehören. Dies kann im Einzelfall eine schwer zu beantwortende Frage sein.