Berger Groß Höhmann und Partner, Rechtsanwälte
von
Rechtsanwalt Martin Bechert
In diesem zweiten Abschnitt werden folgende Grundbegriffe der Betriebsratswahl erläutert:
■ Wahlberechtigung
■ Wählbarkeit
■ Wahlvorstand
■ Geschlechterquote
Der Wahlvorstand hat sich zudem darüber Gedanken zu machen, welche organisatorische Einheit den Betrieb bildet und welche Personen dieser als Arbeitnehmer angehören. Dies kann im Einzelfall eine schwer zu beantwortende Frage sein.
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