Berger Groß Höhmann und Partner, Rechtsanwälte
von
Rechtsanwalt
Martin Bechert
Nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Benachrichtigung der Gewählten zu erledigen. Wenn klar ist, welche Bewerber die Wahl angenommen haben, erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats muss anberaumt werden. Schließlich ist noch der Umgang mit den Wahlunterlagen zu klären.
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