Berger Groß Höhmann und Partner, Rechtsanwälte
von
Rechtsanwalt Martin Bechert
In diesem 3. Abschnitt geht es um die Vorbereitungen für den Wahltag. Die Ausführungen gehen chronologisch vor. Zunächst wird die erste Sitzung des Wahlvorstands behandelt. Auch der weitere Verlauf wird erläutert.
Der Wahlvorstand muss dann die Wählerliste und das Wahlausschreiben fertigen und veröffentlichen. Die Arbeitnehmer werden aufgefordert, eine Vorschlagsliste einzureichen. Die Prüfung der Vorschlagsliste ist die nächste Aufgabe des Wahlvorstands. Es folgt die Bekanntgabe der Vorschlagslisten, die der Wahlvorstand als gültig anerkannt hat.
Für die Wahl können jetzt auch die Stimmzettel gefertigt werden und ggf. ist eine Briefwahl zu ermöglichen.
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