Briefwahlunterlagen

... in meinen Koffer packe ich...

von
Rechtsanwalt Martin Bechert

Der Wahlvorstand hat den Arbeitnehmern, deren Briefwahl er beschlossen hat, die Briefwahlunterlagen auszuhändigen oder ggf. zu übersenden. Sollte eine persönliche Übergabe der Wahlunterlagen durch Abholung des Arbeitnehmers nicht möglich sein, so sollte ein zuverlässiger (neutraler) Bote zur Zustellung der Wahlunterlagen beauftragt werden. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollte von der Möglichkeit der postalischen Übermittlung der Unterlagen zur Briefwahl Gebrauch gemacht werden. Hier empfiehlt sich die Versendung per Einwurfeinschreiben. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen an den Arbeitnehmer ist in der Wählerliste zu vermerken!

Die Briefwahlunterlagen bestehen grundsätzlich aus folgenden Unterlagen:

■ Wahlausschreiben
■ Vorschlagslisten
■ Stimmzettel
■ Vordruck der vom Wähler abzugebenden Erklärung
■ Merkblatt
■ frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Wahlvorstands und Absender des Wählers mit dem Vermerk "schriftliche Stimmabgabe"