Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Neben dem allgemeinen Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ihres Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gibt es besonderen Kündigungsschutz für besondere Personengruppen. Zu diesen Personengruppen gehören etwa:
■ Abgeordneter
■ Betriebsratsmitglied
■ Datenschutzbeauftragter
■ Personalratsmitglied
■ Schwangere / Mutter / Elternzeit
■ Schwerbehinderter
■ Wahlbewerber
■ Wahlvorstandsmitglied
■ Wehrpflichtiger
■ Zivildienstleistender
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
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