Schutz besonderer Personengruppen

Artenschutz für Arbeitnehmer

Neben dem allgemeinen Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ihres Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gibt es besonderen Kündigungsschutz für besondere Personengruppen. Zu diesen Personengruppen gehören etwa:

■ Abgeordnete
Betriebsratsmitglieder
■ Datenschutzbeauftragte
■ Personalratsmitglieder
■ Schwangere / Mütter / Elternzeit
Schwerbehinderter
Wahlbewerber
Wahlvorstandsmitglied
Wehrpflichtiger
Zivildienstleistender