Berechnung Kündigungsfrist

Kurze Einführung in die Berechnung von Fristen

Die Berechnung der Frist erfolgt nach §§ 186ff. BGB. Dabei ist es gleichgültig, ob sich die maßgebliche Kündigungsfrist aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder nach dem Gesetz, das heißt nach der gesetzlichen Bestimmung des § 622 BGB ergibt.

Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung an zu laufen. Gerade der Zugang kann im Einzelfall Probleme aufwerfen.

Berechnung Kündigungsfrist Arbeitsrecht

Bei der Berechnung wird zwischen Fristen nach Tagen, Wochen und Monaten unterschieden.

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach Wochen entspricht der Wochentag an dem die Kündigung zugeht, dem Wochentag an dem die Frist endet.

Beispiel:
Wird einem Arbeitnehmer die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen am Mittwoch, den 3. Dezember 2008 übergeben, so endet die Frist am Mittwoch, den 31. Dezember 2008.

Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen  müsste, wenn es am Montag, den 15. Dezember 2008 beendet werden sollte, spätestens am Mittwoch, dem 1. Dezember 2008 eine ordentlcihe Kündigung ausgesprochen werden.

Die Berechnung der Kündigungsfrist nach Monaten wird im Prinzip wie die Berechnung der  wöchentlichen Fristen durchgeführt. Jedoch entsprechen sich hier die Kalendertage. Ist der Monat, in dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, kürzer als der Monat, in dem die Kündigung erklärt wird, gilt der letzte Tag des Monats als Kündigungstermin.

Beispiel:
Ging dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben am 31. Januar 2008 zu, so hätte ihm unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 29. Februar 2008 gekündigt werden können.

Ging dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben am 29. Februar 2008 zu, so wäre die Kündigungsfrist von einem Monat zum 29. März 2007 eingehalten. Aber nach dem Gesetz ist die Kündigung zum Teil nur zum Monatsende zulässig, so dass sich die nach dem Gesetz einzuhaltende Frist bis zum 31. März 2008 verlängern würde.


Einige Arbeits- und Tarifverträge schränken den Beendigungszeitpunkt noch weiter ein, indem eine ordentliche Kündigung danach nur zum Ende des Quartals ausgesprochen werden darf.  Dann ist die Monatsfrist einzuhalten und eine ordentliche Kündigung nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

Beispiel:
Dem Arbeitnehmer ist das Kündigungsschreiben am 31. Januar 2008 zugegangen. Es ist eine Kündigungfrist von sechs Monaten zum Quartal einzuhalten. Das Arbeitsverhältnis endete danach am 30. September 2008 .