Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Der Personalrat ist ein Organ der Personalvertretung in der Verwaltung und in Behörden von Bund, Land (so etwa Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, etc.), Kommunen und sonstiger Körperschaft, Anstalt und Stiftung im öffentlichen Recht (Öffentlicher Dienst).
Das Personalvertretungsrecht wird durch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die Personalvertretungsgesetze der Länder geregelt. Hiernach bestimmen sich im Öffentlichen Dienst die Beteiligungsrechte und die Organisation der Arbeitnehmervertretung. Neben dem Personalrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer ggf. auch durch Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat vorgesehen.
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
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