Rechtsanwaltskosten

Unser Honorar - Ihre Kosten

 In Deutschland gibt es bekanntlich viele Vorschriften. Für die Vergütung von Rechtsanwälten bestehen Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die von uns verlangte Höhe unseres Honorars nach diesem Gesetz. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang und der Art der Tätigkeit. Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie genauere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei vereinbaren wir mit unseren Mandanten zum Teil davon abweichende Honorarvereinbarungen; dies gilt insbesondere soweit wir ausschließlich außergerichtlich tätig werden sollen. Dies ist notwendig, weil das RVG keine Regelung zur Höhe einer Gebühr für die außergerichtliche Beratung vorsieht. Außerdem erscheint uns die Abrechnung im außergerichtlichen Bereich auf Stundenbasis oftmals fairer und für unsere Mandanten auch nachvollziehbarer zu sein.

Unsere Stundensätze für die anwaltliche Tätigkeit bewegen sich in einer Spanne von 150,00 EUR bis 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Regelmäßig vereinbaren wir einen Stundensatz von 200,00 EUR pro Stunde. Die Abweichungen von unserem Regelsatz nach oben, wie auch nach unten können sich aus
- der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
- der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten,
- den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten,
- dem von uns zu tragenden Haftungsrisiko
ergeben.

Sofern eine Honorarvereinbarung geschlossen worden ist, besprechen wir vorab den voraussichtlich notwendigen Umfang der von uns zu leistenden Anwaltsstunden und informieren Sie auf Wunsch jederzeit über den bisherigen Aufwand. Unsere Mandanten behalten die volle Kostenkontrolle. Wir legen bei unseren Gebühren Wert auf Transparenz. Mit der Abrechnung erhalten unsere Mandanten eine detaillierte Aufstellung unserer anwaltlichen Leistungen, um die Höhe der Rechnung nachvollziehen zu können.

Wir akzeptieren eine Rechtsschutzversicherung, wie etwa Advocard, ARAG, Deurag, ERGO,ÖRAG etc. Für unsere rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen wir auf Wunsch auch die außergerichtliche Korrespondenz (Deckungsanfrage, Abrechnung) mit der Rechtsschutzversicherung, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.

Bei fehlenden eigenen finanziellen Mitteln ist man nicht rechtlos gestellt. Unter Umständen trägt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Wir werden für unsere Mandanten auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe tätig.