Abfindung – Büro Meeting Brainstorming

Sobald ein gekündigter Arbeitnehmer Klage erhebt, gerät der Arbeitgeber unter Druck. Um das Risiko eines – vielleicht jahrelangen – Prozesses zu vermeiden, sind viele Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Manchmal bieten Sie dem Beschäftigten, den sie kündigen wollen, auch eine direkte Abfindung an. Unsere Erfahrung: Das Angebot des Arbeitgebers enthält meist noch Spielraum nach oben.

Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Je nach Branche und Betriebszugehörigkeit variieren die Summen stark. Auch die Einschätzung der rechtlichen Situation spielt eine Rolle: Wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, erhöhen sich die Chancen auf eine Abfindung.

Entscheidend ist, dass eine Abfindung immer das Ergebnis von Verhandlungen ist. Wir übernehmen das gerne für Sie.

Wie geht es weiter?

Bei uns können Sie persönliche und telefonische Termine online buchen oder Sie rufen uns einfach unter 030/88774270 an, um einen Termin zur Erstberatung zum Preis von 200,00 EUR pauschal zu vereinbaren. Nach der Terminvereinbarung melden wir uns bei Ihnen per E-Mail, um den Termin zu bestätigen. In der E-Mail klären wir auch, welche Unterlagen wir benötigen.

Entscheiden Sie sich dafür, uns mit der weiteren Verhandlung der Abfindung zu beauftragen, klären wir mit Ihnen vorab die konkreten Kosten ab. Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab. In Ausnahmefällen und auf Wunsch unserer Mandanten kann hiervon abgewichen werden.