Alemania Aachen verliert vor dem Arbeitsgericht Aachen

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der insolvente Verein Alemania Aachen den Trainerstab um Ralf Aussem weiter beschäftigen muss.

Verfasst von Rechtsanwalt Martin Bechert 8. Mai 2013 · Aktualisiert: 8. September 2021

Nach einem schlechten Spiel in der Hinrunde gegen die Stuttgarter Kickers entließ der Manager von Alemania Aachen, Uwe Scherr, am 03.09.2012 die drei Trainer Ralf Aussem, Michael Burlet und Hans Spillmann. Später folgten noch weitere Kündigungen.

Nachdem die Trainer ihre Kündigungschutzklagen gewonnen haben, sind sie nunmehr von der Alemania zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen. Das Aachener Arbeitsgericht stellte am 22.02.2013 die Unwirksamkeit aller ausgesprochenen Kündigungen fest. Das Urteil ist richtungsweisend und eine Ohrfeige für den Deutschen Fußball Bund (DFB).

Bei den ersten Kündigungen vom 03.09.2012 glaubte Alemania sich auf ein an den DFB-Musterverträgen orientiertes Klauselwerk im Anstellungsvertrag stützen zu können, das im Bereich des Profifußballs üblich ist:

Nach dieser Klausel kann der Verein das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen und muss dem Trainer lediglich drei Bruttomonatsgehälter Abfindung zahlen. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer*in auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsgericht Aachen hielt diesen Verzicht für unwirksam, er entziehe dem Arbeitnehmer*in in unzulässiger Weise das gesetzlich verbriefte Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Dieses Recht könne nicht einseitig zugunsten des Arbeitgebers verkürzt werden, auch wenn ihm für den Fall der Kündigung eine Abfindung zugesagt war. Da auch kein anderer tragfähiger Kündigungsgrund vorlag, war die Kündigung nach Ansicht des Arbeitsgerichts unwirksam.

Unter dem 09.01.2013 erhielten der Cheftrainer Aussem und der Co-Trainer Michael Burlet eine weitere Kündigung, die das Arbeitsgericht ebenfalls für unwirksam erklärte. Diese Kündigungen wollte der beklagte Fußballverein auf eine weitere Klausel im Anstellungsvertag stützen, die ihm ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn der Verein den Aufstieg in die 2. Bundesliga verpasst. Das Arbeitsgericht hat jedoch feststellt, dass auch diese Klausel gegen die zwingenden Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt.

Auch die durch Alemania Aachen vorgebrachten Gründe der „verhaltensbedingten Kündigung“ überzeugten das Gericht nicht. Der Verein hatte „taktische Fehler, Erfolglosigkeit“ angeführt und darauf hingewiesen, dass sich zwei Drittel der Mannschaft gegen das Trainerteam ausgesprochen hätten. Für das Arbeitsgericht war der Vortrag zu pauschal. Außerdem war keinem Trainer gegenüber zuvor eine Abmahnung erteilt worden.

Tatsächlich hat das Urteil wegen der Insolvenz der Alamania skurrile Auswirkungen. Die Trainer könnten ihre Weiterbeschäftigung notfalls per Zwangsvollstreckung durchsetzen. Der insolvente Verein muss sie beschäftigen, ohne sie entsprechend entlohnen zu können. Dabei hat Aussem längst ein neue Stelle bei Viktoria Köln gefunden.