Zur Ermittlung der Mindestquote ist es zunächst erforderlich, die Größe des zu wählenden Betriebsrats und die maßgebliche Anzahl der Arbeitnehmer zu bestimmen. Es ist nicht nur von den wahlberechtigten Arbeitnehmern, sondern von allen im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt auszugehen. Leitende Angestellte zählen jedoch nicht mit. Stichtag für diese Bestimmung ist der Tag der Einleitung der Wahl – also des Beschlusses des Wahlausschreibens. Die Anzahl der Arbeitnehmer ist nach den jeweiligen Geschlechtern ins Verhältnis zu setzten. Es ist hier kein prozentualer Anteil zu bilden, sondern nach dem Höchstzahlensystem vorzugehen. Die verwendete Rechenmethode kann auch tatsächlich einen Einfluss auf das Ergebnis haben – siehe unten Beispiel (2)! Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass nicht in jedem Betriebsrat eine Mindestquote für Mitglieder, die dem Minderheitengeschlecht angehören, gelten muss.

Hierzu einige Beispiele

(1) Bei 120 AN (85 Männer/35 Frauen) ist ein 7er Gremium zu wählen und es ergibt sich ein Mindestanteil von zwei Frauen im Betriebsrat.

(2) Bei 300 Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus 30 Mitgliedern. Sind von diesen Arbeitnehmern 270 männlichen und 30 weiblichen Geschlechts, so entfällt die niedrigste noch zu berücksichtigende Höchstzahl (30) auf beide Geschlechter. Hier entscheidet das Los.  Der Losentscheid ist durch den Wahlvorstand im Zuge der Erstellung des Wahlaushangs durchzuführen. Das Ergebnis des Losentscheids gilt die gesamte Amtszeit des gewählten Betriebsrats. Im Beispiel ist es also möglich, dass mindestens eine Frau Mitglied im Betriebsrat sein muss oder aber die Mindestquote hier ganz entfällt.

(3) Bei 116 AN (100 Männer/16 Frauen) ist ein 7er Betriebsrat zu wählen. Hier muss mindestens eine Frau dem Betriebsrat angehören.

Falsch wäre hier die Bestimmung derart, dass nicht 1/7 der Arbeitnehmer weiblichen Geschlechts sind – rechnerisch wären dazu 16,57 Arbeitnehmerinnen nötig – und somit kein Betriebsratsmitglied weiblichen Geschlechts sein müsste. Vielmehr ergibt sich allein aus der Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren die Mindestquote.