Wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt, so erfolgt die Sitzverteilung in zwei Schritten. Zunächst ist das Abstimmungsergebnis für sich genommen nach dem Auszählungsverfahren nach d’Hondtsch (d’Hondtsches Höchstzahlenverfahren) auszuwerten. In einem zweiten Schritt ist das so gefundene Ergebnis gegebenenfalls im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren.

1. Schritt

Die Stimmen werden durch eins, zwei, drei usw. geteilt. Die so ermittelten Zahlen werden dann den Wahlbewerben entsprechend ihres Listenplatzes zugeordnet. Dieses Verfahren wird so lange durchgeführt bis der Betriebsrat vollständig besetzt ist. Weisen die letzten aufzunehmenden Bewerber gleich hohe Zahlen auf, so entscheidet zwischen ihnen das Los.

2. Schritt

Danach ist das gefundene Ergebnis im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren. Eine Korrektur erfolgt dann, wenn der Betriebsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung weniger Mitglieder des Minderheitengeschlechts aufweist, als dies vorgeschrieben ist. Die Korrektur erfolgt indem der zuletzt an einen Bewerber, der dem Mehrheitsgeschlecht angehört, vergebene Sitz im Betriebsrat an einen Bewerber, der dem Minderheitengeschlecht angehört, vergeben wird.

An Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Minderheitengeschlecht angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts der Minderheit. Enthält die Vorschlagliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit (mehr), so kommt es zum Listensprung. Das heißt, dass dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit übergeht. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt.

Weist auch diese Liste keinen Kandidaten auf, der dem Minderheitengeschlecht angehört, so wird das Verfahren so lange durchgeführt bis alle Listen Berücksichtigung gefunden haben. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt.

Das Verfahren wird solange wiederholt bis die Mindestquote des Minderheitengeschlechts eingehalten wird. Steht auf keiner Liste mehr ein Kandidat des Minderheitengeschlechts zur Verfügung, so bleibt es bei dem Erhalt der restlichen Sitze im Betriebsrat durch Kandidaten des Mehrheitsgeschlechts.

Ein Beispiel:

Ein 7-köpfiger Betriebsrat bei einer Mindestquote von zwei Frauen wird gewählt. Er ergibt sich folgende Stimmverteilung.

Teiler Liste 1 = 100 Stimmen Liste 2 = 32 Stimmen Liste 3 = 28 Stimmen
1 100:1 = 100      (1.) 32:1 = 32     (4.) 28:1 = 28    (5.)
2 100:2 = 50        (2.) 32:2 = 16 28:2 = 14
3 100:3 = 33,3     (3.) 32:3 = 10,6 28:3 = 9,3
4 100:4 = 25        (6.) 32:4 = 8 28:4 = 7
5 100:5 = 20        (7.) 32:5 = 6,4 28:5 = 5,6
6 100:6 = 16,66 32:6 = 5,3 28:6 = 4,6
7 100:7 = 14,28 32:7 = 4,5 28:7 = 4
Liste 1 Liste 2 Liste 3
Frau A (100) Herr I (32) Herr O (28)
Herr B (50) Herr J Herr P
Herr C (33,3) Herr K Herr Q
Herr D (25) Herr L Herr R
Herr E (20) Herr M Frau S (5,6)
Herr F Herr N
Herr G
1. Schritt
Ohne Betrachtung
der Geschlechter: Frau A, Herren B, C, D, E   Herr I   Herr O
2. Schritt
Korrektur wegen
der Geschlechterquote Frau A, Herren B, C, D   Herr K   Herr O, Frau S

Erläuterungen zu diesem Beispiel:

Im 1. Schritt wird die Anzahl der Stimmen durch 1,2,3 usw. geteilt. Danach werden die Sitze im Betriebsrat auf die Listen nach der auf sie entfallenen Höchstzahlen verteilt. Liste 1 bekommt danach 5 Sitze, nämlich für die Höchstzahlen 100, 50, 33, 3, 25 und 20. Diese fünf Sitze würden ohne Betrachtung der Geschlechterquote den ersten fünf Kandidaten der Liste 1 zufallen. Das sind Frau A und die Herren B, C, D, E.

In dem 2. Schritt wird nun geprüft, ob die Geschlechterquote eingehalten ist. Im Bespiel ist das nicht der Fall. Mit Frau A wäre nur ein Mitglied des Betriebsrats weiblichen Geschlechts. Nach der Mindestquote im Beispielsfall müssen aber mindestens zwei Frauen dem Betriebsrat angehören. Das bislang gefundene Ergebnis ist daher im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren.

An Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Minderheitengeschlecht angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts der Minderheit. Die Umverteilung betrifft einen Sitz der Liste 1, die mit der 20 die niedrigste Höchstzahl aufweist, weil dieser Platz mit Herrn E ein Mann einnimmt. Der Platz des Herrn E würde an die Frau der Liste 1 verteilt werden, die als nächstes an der Reihe wäre. Auf der Liste 1 finden sich aber keine weiteren Frauen, sondern nur die Herren F und G. Daher kommt es im Beispielfall zum Listensprung.

Der Sitz des Herrn E  geht auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über. Man schaut also quasi von unten auf die anderen Listen und prüft, welche Liste als nächstes an der Reihe gewesen wäre. Im Beispielsfall ist die nächste Höchstzahl der Liste 2 die 16, während die nächste Höchstzahl der Liste 3 die 14 ist. Danach geht der Platz zunächst an die Liste 2. Der Platz würde an eine bislang unberücksichtige Frau der Liste 2 gehen, die in der Reihenfolge zuerst kommt. Aber auf der Liste 2 gibt es keinen Kandidaten weiblichen Geschlechts. Der Platz geht daher auf die Liste mit der nächst höchsten Höchstzahl über. Im Beispiel ist das die Liste 3 mit der 14.  Bei der Liste 3 erhält die erste noch nicht berücksichtigte Frau den Platz im Betriebsrat. Dies ist Frau S.