Warum gilt das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen stehen in einer besonderen Beziehung zueinander. Der Beschäftigte ist wirtschaftlich abhängig und das Arbeitsverhältnis für ihn von existenzieller Bedeutung. Dagegen ist der Arbeitgeber in der Regel nicht darauf angewiesen, dass genau dieser Arbeitnehmer*in sein Vertragspartner ist. Der Arbeitgeber kann daher den Arbeitsvertrag nach seinen Vorstellungen gestalten.

Auch in der Durchführung der Arbeit ist der Arbeitgeber in einer überlegenen Position, denn er setzt die Vorgaben, denen sich seine Beschäftigten unterordnen müssen.

Aus diesen Gründen gilt der Arbeitnehmer*in als besonders schutzbedürftig und das Arbeitsrecht ist sein Schutzrecht. Es soll ihn vor unfairen Bedingungen bewahren und ihm Möglichkeiten verschaffen, sich gemeinsam mit Kollegen für verbesserte Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Wovor schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer*innen?

Der Schutz zielt in drei Richtungen: Zum einen sollen die Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewahrt werden. Deshalb gibt es Regelungen, die unter anderem den Urlaub, die Arbeitszeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. Außerdem sollen Arbeitnehmer*innen vor Ungleichbehandlung geschützt werden. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich um allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sehr wichtig ist zudem das Kündigungsschutzgesetz. Der Kündigungsschutz soll die Beschäftigten vor dem unvorhergesehenen Verlust ihres Arbeitsplatzes bewahren.

Grundsätzlich gilt auch im Arbeitsrecht die Vertragsfreiheit, doch wegen der stärkeren Position des Arbeitgebers sind viele Schutzrechte zwingend. Sie können daher nicht durch Regelungen im Arbeitsvertrag aufgehoben werden.

Auf welchen Gesetzen beruht das Arbeitsrecht?

Insgesamt gibt es im Arbeitsrecht keine einheitliche Regelung, sondern viele Gesetze und Vorschriften. Diese Vorgaben sind hierarchisch geregelt.

Das Europarecht und das Grundgesetz

Ganz oben stehen das Europarecht und das Grundgesetz. Gerade im Bereich Antidiskriminierung und Arbeitszeit werden hier Vorgaben gesetzt, an denen sich die Gerichte orientieren.

Die Arbeitsgesetze

Darunter stehen Arbeitsgesetze, die den einzelnen Arbeitnehmer*in betreffen und die für den Arbeitgeber zwingend sind. Beispielsweise sind das Vorschriften zum Mindestlohn, Kündigungsschutz oder Mutterschutz.

Der Tarifvertrag

Die nächste Regelungsebene betrifft Tarifverträge, die immer für bestimmte Branchen oder Tarifgebiete oder auch für einzelne Unternehmen gelten. Damit ein Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer*in gilt, muss eine von drei Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber sind Mitglieder in einer Tarifpartei (Gewerkschaft beziehungsweise Arbeitgeberverband) oder im Arbeitsvertrag wurde festgelegt, dass ein bestimmter Tarifvertrag Anwendung findet. Die dritte Möglichkeit wäre, dass ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Die Betriebsvereinbarung

Wichtige Regelungen für den Arbeitnehmer*in können auch Betriebsvereinbarungen sein. Betriebsräte haben entscheidende Mitbestimmungsrechte. Sie dürfen Verträge aushandeln, die für den Arbeitgeber bindend sind. Bei Konflikten können sie eine Einigungsstelle veranlassen. Dort trifft sich der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber und einem Vorsitzenden. Das ist in der Regel ein Arbeitsrichter, der in diesem Konflikt eine Entscheidung trifft.

Der Arbeitsvertrag

Eine wichtige rechtliche Grundlage ist natürlich auch der Arbeitsvertrag, den die Parteien im Prinzip frei vereinbaren können. Dennoch gibt es auch dafür Einschränkungen und es kommt vor, dass es zu einem Thema verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt. In dem Fall gilt das Günstigkeitsprinzip.

Insgesamt umfasst das Arbeitsrecht ein breit gefächertes Gebiet mit vielen Rechtsgrundlagen. Entscheidend ist außerdem das gesprochene Recht. Viele, differenzierte Einzelfälle werden vor Gericht entschieden und erhalten so ihre Gültigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Anwälte, die eine besondere Erfahrung und Kompetenz in Bereich Arbeitsrecht haben, können sich von der Rechtsanwaltskammer prüfen lassen, um einen Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erreichen. Dazu müssen sie Fortbildungen nachweisen und eine bestimmte Anzahl von Fällen vor dem Arbeitsgericht verhandelt haben.