Kündigungsschutzklage – Büroarbeit

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kurzfristige und kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Wir legen Wert darauf, die Situation klar zu analysieren und nach der für Sie besten Lösung zu suchen.

Eine Kündigung muss nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses sein. Der Kündigungsschutz beinhaltet viele Schutzrechte für Arbeitnehmer. So darf ein Beschäftigter nicht ohne Grund entlassen werden. Hält sich der Arbeitgeber (absichtlich oder unabsichtlich) nicht an diese Vorgaben, ist die Kündigung unwirksam.

Es lohnt sich daher immer, das Schreiben von einem Experten prüfen zu lassen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, kennen wir die beste Vorgehensweise. In der Regel ist es sinnvoll, Klage zu erheben, um möglichst schnell zu klären, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Aber auch jenen Arbeitnehmern, die eine Abfindung zum Ziel haben, empfehlen wir oft, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das gerichtliche Verfahren schafft strategische Vorteile bei den Verhandlungen über die Höhe der Abfindung. Außerdem bietet nur die Klage die Möglichkeit, einen Abfindungsvergleich protokollieren zu lassen. Durch diesen Vergleich kann der Arbeitgeber gezwungen werden, sich an die Einigung auch tatsächlich zu halten.

Wichtig: Eine Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erhoben werden!

In rund 90% der Kündigungsschutzverfahren endet das Verfahren mit einem Vergleich oder mit einer Abfindung. Wir beraten Sie gerne.

Wie geht es weiter?

Schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren persönlichen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer). Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung senden Sie uns bitte mit der E-Mail als PDF-Datei. Zur Not reichen uns auch gut leserliche Handyfotos der Dokumente. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail von uns mit verschiedenen Formularen. Sobald wir die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück erhalten haben, erheben wir als Anwalt Kündigungsschutzklage.

Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?

Vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei den eigenen Anwalt bezahlen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wer verliert, muss zusätzlich noch die Gerichtskosten zahlen. Wird ein Vergleich geschlossen, so fallen in aller Regel keine Gerichtskosten an.

Unser Honorar bemisst sich nach den gesetzlichen Mindestgebühren.  Wir informieren Sie gerne über die konkrete Höhe der auf Sie zukommenden Kosten.

Tabelle
Beispiele für die Anwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerade durch Reisekosten zu auswärtigen Gerichten können sich höhere Gebühren ergeben.

Bruttomonatsgehalt bei Urteil bei Vergleich
500 EUR 365,93 EUR 478,97 EUR
1.000 EUR 597,98 EUR 860,96 EUR
1.500 EUR 925,22 EUR 1.285,79 EUR
1.750 EUR 1.076,95 EUR 1.498,21 EUR
2.500 EUR 1.380,40 EUR 1.923,04 EUR
3.000 EUR 1.532,13 EUR 2.135,45 EUR
3.200 EUR 1.683,85 EUR 2.347,87 EUR
4.000 EUR 1.820,70 EUR 2.539,46 EUR
4.500 EUR 1.957,55 EUR 2.731,05 EUR
6.000 EUR 2.094,40 EUR 2.922,64 EUR
7.000 EUR 2.231,25 EUR 3.114,23 EUR
8.000 EUR 2.368,10 EUR 3.305,82 EUR
9.000 EUR 2.591,22 EUR 3.618,19 EUR
11.000 EUR 2.814,35 EUR 3.930,57 EUR
15.000 EUR 3.260,60 EUR 4.555,32 EUR

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, können wir für Sie gerne Prozesskostenhilfe beantragen.