Generated by Rank Math SEO, this is an llms.txt file designed to help LLMs better understand and index this website. # Rechtsanwalt Martin Bechert | Fachanwalt für Arbeitsrecht: Bechert Rechtsanwälte ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin. Fachanwalt Martin Bechert und sein Team vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Die Kanzlei unterstützt unter anderem bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Abfindungen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen. Mandanten profitieren von über 20 Jahren Erfahrung und einer klaren, persönlichen Beratung. ## Sitemaps [XML Sitemap](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/sitemap_index.xml): Includes all crawlable and indexable pages. ## Beiträge - [Kündigung vor einem weiteren Elternzeitabschnitt? BAG-Urteil 2026 stärkt den Kündigungsschutz in der Elternzeit erheblich](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung-in-der-elternzeit-bag-urteil-2026-anwalt-berlin/): Für Eltern bedeutet die Entscheidung ein deutliches Plus an Rechtssicherheit und Planungsfreiheit. Für gekündigte Arbeitnehmer bedeutet sie: Wer eine Kündigung in der Elternzeit oder im Acht-Wochen-Zeitraum davor erhält, sollte die Drei-Wochen-Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. - [Mein Kollege verdient mehr – muss ich das hinnehmen?](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/mein-kollege-verdient-mehr-muss-ich-das-hinnehmen/): Wer erfährt, dass Kolleginnen oder Kollegen für die gleiche Arbeit mehr verdienen, fragt sich unweigerlich, ob er benachteiligt wurde. Im Arbeitsrecht geht es in solchen Fällen um Equal Pay und die Frage, ob eine unzulässige Gehaltsdiskriminierung vorliegt. Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen verlangen. Bestätigt sich der Verdacht, kommen Ansprüche auf gleiches Entgelt, Nachzahlung und gegebenenfalls auch eine Entschädigung in Betracht. - [Arbeitsmarktreform – sachgrundlose Befristung:](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/sachgrundlose-befristung-warum-die-reform-arbeitnehmer-zum-schweigen-bringen-koennte/): Vier Jahre sachgrundlose Befristung. Sechs Vertragsverlängerungen. Und künftig soll für die Befristungsabrede nicht mehr die Schriftform, sondern die Textform genügen. Was wie Bürokratieabbau klingt, könnte sich als eine der folgenreichsten arbeitsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahrzehnte erweisen. Denn die Reform (Paket für Wachstum und Beschäftigung) verändert nicht nur das Befristungsrecht. Sie verändert die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, unter denen Arbeitnehmer ihre Rechte überhaupt noch ausüben. - [Concentrix Berlin Closure: Comprehensive Legal Support for International Employees in GermanyEnglish-Speaking Employment Lawyer Berlin](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/concentrix-berlin-closure-comprehensive-legal-support-for-international-employees-in-germanyenglish-speaking-employment-lawyer-berlin/): If you work at the Concentrix Berlin office, the announcement that the establishment is expected to close by the end of 2026 is likely to raise many questions. For some employees, the primary concern is whether they will lose their job. For many international employees, however, the situation is considerably more complex. - [Darf eine Kündigung auf rechtswidrig erlangte Beweise gestützt werden? EuGH setzt neue Maßstäbe für die Beweisverwertung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/darf-eine-kuendigung-auf-rechtswidrig-erlangte-beweise-gestuetzt-werden-eugh-setzt-neue-massstaebe-fuer-die-beweisverwertung/): Die Frage, ob rechtswidrig erlangte Informationen bei einer Kündigungsschutzklage verwertet werden dürfen, gehört seit Jahren zu den schwierigsten Themen im Arbeitsrecht. Kaum ein Bereich verbindet Datenschutzrecht, Zivilprozessrecht und Verfassungsrecht so eng miteinander. Gleichzeitig ist die praktische Bedeutung enorm. Arbeitgeber stützen Kündigungen nicht selten auf E-Mails, Videoaufzeichnungen, IT-Auswertungen oder Ergebnisse interner Untersuchungen. Arbeitnehmer berufen sich demgegenüber häufig auf Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und machen geltend, die betreffenden Beweismittel dürften deshalb im Prozess nicht verwendet werden. - [Leitplanken für Sonderzahlungen: Neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwingt zu klaren Vergütungssystemen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leitplanken-fuer-sonderzahlungen-neue-rechtsprechung-des-bundesarbeitsgerichts-zwingt-zu-klaren-verguetungssystemen/): Variable Vergütungssysteme stehen unter wachsendem rechtlichen Druck. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht verschärft die Anforderungen an Transparenz, Systematik und Ausgewogenheit erheblich. Unklare Bonusregelungen, widersprüchliche Vorbehalte oder schlecht organisierte Zielvereinbarungen führen zunehmend zu durchsetzbaren Ansprüchen. Für Unternehmen bedeutet das Anpassungsbedarf, für Arbeitnehmer und Betriebsräte eröffnen sich neue rechtliche Ansatzpunkte. - [Massenentlassungsanzeige vor dem EuGH – Wende im deutschen Kündigungsschutzrecht?](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/eugh-c-134-24-tomann-fehlerhafte-massenentlassungsanzeige-koennte-kuendigungen-unwirksam-machen-und-deutsches-arbeitsrecht-veraendern/): Die bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-134/24 (Tomann) könnte das deutsche Massenentlassungsrecht grundlegend verändern. Der Fall betrifft die Frage, welche Folgen es hat, wenn ein Arbeitgeber Kündigungen ausspricht, ohne zuvor eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde einzureichen. - [Bundesarbeitsgericht: Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub – Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bundesarbeitsgericht-kein-verzicht-auf-gesetzlichen-mindesturlaub-was-sie-als-arbeitnehmer-wissen-muessen/): Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen:👉 Arbeitnehmer können im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht – auch nicht durch einen gerichtlichen Vergleich – wirksam auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten - [Wayfair – Sends notice to employees and files unfair winding up agreement](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/wayfair-sends-notice-to-employees-and-files-unfair-winding-up-agreement/): The downturn in the global economy has resulted in many layoffs in other compnies over the last 2 years. The job search process is much longer and more difficult than before due to the increased pool of competing candidates. - [Neue Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/neue-rechtsprechung-zur-massenentlassungsanzeige/): Bislang ist eine Kündigung, die im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige ausgesprochen wurde, unwirksam, wenn die Anzeige nicht oder fehlerhaft durchgeführt wurde. In dem Verfahren 6 AZR 157/22 (B) – mit Beschluss vom 14.12.2023 – beabsichtigt der 6.Senat des Bundesarbeitsgerichtes nun, diese Rechtsprechung zu ändern. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.   - [CEO Kağan Sümer Gorilla’s dismissal of over 300 employees.](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/ceo-kagan-suemer-gorillas-dismissal-of-over-300-employees/): Instead of the promise of severance pay, the dismissed employees received an email from the boss himself. A collection of woolly thoughts that can at best be described as warm words. The employees at the headquarters will now find out what a works council, which they are supposed to have rejected by a majority so far, can be good for. It remains to be seen whether the works council (Betriebsrat) is competent at all. It is likely that the works council will try to negotiate a socialplan for the employees affected in Berlin. Only a few weeks ago, the works council concluded a socialplan for the workers in the closed Warehouse 01 ("Alex"). Should this also be successful for the headquarters, the Berlin employees can also hope for a severance payment. If no social plan is concluded, the employees will have to take legal action against dismissal if they want to have a chance of not going home empty-handed. - [CEO Kağan Sümer Gorillas Kündigung von über 300 Mitarbeiter:Innen.](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/gorillas-kagan-sumer_e-mail/): Statt der Zusage für die Zahlung von Abfindungen erhielten die gekündigten Mitarbeiter eine E-Mail vom Chef persönlich. Eine Ansammlung unausgegorenen Wirrwars, den man bestenfalls als lauwarme Worte bezeichnen kann. Die Mitarbeiter des Headquarters werden nun erfahren, wozu ein Betriebsrat, den sie bislang angeblich mehrheitlich wohl abgelehnt haben sollen, gut sein kann. Ob der Betriebsrat allerdings überhaupt zuständig ist, ist offen. Es dürfte darauf hinauslaufen, dass der Betriebsrat für die in Berlin betroffenen Mitarbeiter versuchen wird einen Sozialplan zu verhandeln. Der Betriebsrat hat erst vor wenigen Wochen einen Sozialplan für die Arbeitenden, in dem geschlossenen Warehouse 01 ("Alex") abgeschlossen. Sollte dies auch für das Headquarter gelingen, dürfen auch die Berliner Mitarbeiter auf eine Abfindung hoffen. Sollte kein Sozialplan geschlossen werden, müssen die Mitarbeiter:Innen wohl Kündigungsschutzklage erheben, wenn sie eine Chance darauf haben wollen, nicht gänzlich leer auszugehen. - [Kündigung wegen „wildem Streik“ unwirksam](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung-wegen-wildem-streik-unwirksam/): Am 07.03.2022 hat das Arbeitsgericht Berlin - 19 Ca 10127/21 - entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Riders (Lieferfahrers) unwirksam ist. Der Lieferdienst Gorillas hatte den Rider gekündigt. Anfang Oktober 2021 hatte dieser eine Abstimmung über einen Streik initiiert. Nachdem sich die Mehrheit der Arbeitnehmer für einen Streik ausgesprochen hatte, forderte der Rider seine Kollegen auf zu streiken. Diesem Aufruf folgten einige seiner Kollegen. Auch der Rider legte seine Arbeit nieder. Eine Gewerkschaft war an dem Arbeitskampf nicht beteiligt. Deshalb handelte es sich um einen sogenannten "wilden Streik". - [Urteilstext: Arbeitsgericht Berlin – wilder Streik](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/urteil-des-arbeitsgerichts-berlin-zum-wilden-streik/): Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses. - [Einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Berlin](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/einrichtungsbezogenen-impfpflicht-in-berlin/): Die Berliner Gesundheitsverwaltung will die einrichtungsbezogene Impfpflicht „konsequent, aber pragmatisch“ umsetzen. Die Versorgungssicherheit in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll laut Gesundheitssenatorin Ulrike Gote nicht gefährdet werden. Was heißt das jetzt für Berlin? - [EuGH: Behindertenrecht gebietet Versetzung vor Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung-behinderter-probezeit/): EUGH, HR-Rail, Urteil vom 10.02.2022, C-485/20 - [Gorillas: Kündigung wegen wildem Streik offensichtlich unwirksam](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/gorillas-kuendigung-wegen-wildem-streik-offensichtlich-unwirksam/): Von dem im ungekündigten Arbeitsverhältnis bestehenden allgemeinen Beschäftigungsanspruch zu unterscheiden ist der Weiterbeschäftigungsanspruch innerhalb eines in seinem rechtlichen Bestand umstrittenen Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer Kündigung. Mit dem Beendigungstermin endet grundsätzlich das Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung und besteht ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers daran, die Kündigung praktisch zu vollziehen. Dieses Interesse muss jedoch zurücktreten, wenn die gerichtliche Prüfung erster Instanz zu dem Ergebnis kommt, dass die Kündigung unwirksam ist. Deshalb kann der Arbeitnehmer seinen Weiterbeschäftigungsanspruch auch schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens gerichtlich verfolgen, indem er erstinstanzlich für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag seine Weiterbeschäftigung begehrt (dazu grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84). - [Impfpflicht im Gesundheitswesen und in der Pflege – Information für ungeimpfte Beschäftigte](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/impfpflicht-gesundheitswesen/): Ab dem 15.März 2022 wird eine Impfpflicht im Gesundheitswesen gelten. Was Beschäftige jetzt wissen müssen und warauf sie achten sollten. - [Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten das Fahrrad und Mobiltelefon zur Verfügung stellen.](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsmittel-fuer-fahrradlieferanten/): Bundesarbeitsgericht, 10.11.2021, 14 Sa 306/20 - [Urlaub und Quarantäne, Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 15.10.2021](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/urlaub-und-quarantaene-landesarbeitsgericht-duesseldorf-urteil-vom-15-10-2021-7-sa-857-21/): Eine Arbeitnehmerin befand sich vom 10.12.2020 bis 31.12.2020 im Urlaub. Die Tochter infizierte sich mit COVID 19. Das Gesundheitsamt ordnete für die Arbeitnehmerin bis zum 16.12.2020 häusliche Quarantäne an. Am 16.12.2020 wurde bei einer Testung der Arbeitnehmerin ebenfalls die Infektion mit COVID 19 festgestellt. Daraufhin wurde durch das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne für die Arbeitnehmern vom 16.12.2020 bis zum 23.12.2020 angeordnet. In dem behördlichen Schreiben gab es den Hinweis, dass die Arbeitnehmer als Kranke im Sinne des § 2 Nr.4 Infektionsschutzgesetz anzusehen ist. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ließ sich die Arbeitnehmerin nicht ausstellen. - [Risiken und Nebenwirkungen – Arbeitsunfähigkeit und Eigenkündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsunfaehigkeit-und-eigenkuendigung/): Eine Arbeitnehmerin hatte ihr Arbeitsverhältnis selbst ordentlich und fristgerecht gekündigt. Für die Dauer der Kündigungsfrist legte sie ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Grundsätzlich hätte sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, § 3 EntgFG. Doch der Abreitgeber verweigerte die Zahlung.Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin beim Arbeitsgericht. Dieses sah die Anspruchsvoraussetzungen als gegeben an und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung. Auch das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung. Der Arbeitgeber ging jedoch in Revision und hatte damit vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 –, Pressemitteilung 25/21 vom 08.09.2021. - [Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte – auch für Bereitschaftsdienst](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/mindestlohn-fuer-auslaendische-pflegekraefte-auch-fuer-bereitschaftsdienst/): Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte – auch für Bereitschaftsdienst - [Bezahlung von Umkleidezeit Rüstzeit Wegezeit](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/umkleidezeit-wegezeit-bezahlen/): Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. - [09.03.2021 EuGH: Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/09-03-2021-entscheidung-eugh-zur-rufbereitschaft/): Ist die durch einen Arbeitnehmer*in geleistete Rufbereitschaft Arbeitszeit oder Freizeit? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.03.2021 entschieden, wann Rufbereitschaft als Arbeitszeit und wann als Freizeit zu bewerten ist. - [Maskenpflicht am Arbeitsplatz](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/makenpflicht-am-arbeitsplatz/): Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln konkretisiert worden. Diese SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln werden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen weiter konkretisiert und aktualisiert. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um den Arbeitsschutz sicherzustellen, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab und wird in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Existiert in dem Betrieb ein Betriebsrat, so hat dieser über die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Ziel aller Maßnahmen ist es die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu schützen und das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 zu senken und Neuinfektionen am Arbeitsplatz zu verhindern. - [Bundesarbeitsgericht erleichtert Beweis bei Diskriminierung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bundesarbeitsgericht-erleichtert-beweis-diskriminierung/): Eine Arbeitnehmerin hatte gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund eines Anspruchs aus dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft über das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer*innen gerichtlich durchgesetzt. Es stellte sich heraus, dass das Durchschnittsgehalt vergleichbare Arbeitnehmer*innen um 8 % höher war, als das der Arbeitnehmerin. Die Frage war nun, was das für die Arbeitnehmerin bedeutet. Die Arbeitnehmerin machte einen Anspruch auf die Vergütungsdifferenz geltend. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 01.08.2019 – 5 Sa 196/19 verlor die Arbeitnehmerin. Das Landesarbeitsgericht war der Meinung, dass die Arbeitnehmerin die Diskriminierung nicht ausreichend nachgewiesen hat. Die Feststellung der Differenz in der Vergütung zu vergleichbaren männlichen Kollegen reichte dem Gericht für die Feststellung einer Diskriminierung nicht aus. - [Bei Galeria Kaufhof und Karstadt in Berlin kommen jetzt die Kündigungen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/galeria-karstadt-kaufhof-berlin-kuendigung/): Wenn Galeria und Karstadt kündigen: Nach dem Erhalt der Kündigung sollte sich jeder Arbeitnehmer*in innerhalb von drei Arbeitstagen beim Arbeitsamt als arbeitssuchend  melden. Es ist sinnvoll, gleich das Arbeitslosengeld zu beantragen.  Der Antrag kann online gestellt werden unter - [Kino Colosseum | Arbeitnehmer*innen wollen anderen Insolvenzverwalter](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kino-colosseum-arbeitnehmer-wollen-anderen-insolvenzverwalter/): Arbeitnehmer*innen und Betriebsrat sind der Meinung, dass der vorläufige Insolvenzverwalter und der Arbeitgeber sich wegen der unterbliebenen Information zur Erarbeitung eines Alternativkonzeptes vielleicht sogar strafbar gemacht haben könnten. Sie wollen nicht, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Sebastian Laboga von der Kanzlei PLUTA zum endgültigen Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Sie haben sich deshalb an das Amtsgericht Charlottenburg gewendet, das über die Person des Insolvenzverwalters entscheidet. Das entsprechende Schreiben vom heutigen Tage ist im Folgenden anonymisiert veröffentlicht. - [Ausweitung der Kurzarbeit wegen Corona](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kurzarbeit-corona/): Corona hat das öffentliche Leben bereits in weiten Teilen zum Erliegen gebracht. Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen. Veranstaltungen abgesagt. Menschen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren werden aufgefordert sich zunächst in Quarantäne zu begeben. Dies alles bleibt nicht ohne Folgen für die deutsche Wirtschaft. - [Kein Verfall von Urlaubsansprüchen ohne vorherige Information der Arbeitnehmer*innen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kein-verfall-von-urlaubsanspruechen-ohne-vorherige-information-des-arbeitnehmers/): Diese Rechtsprechung hat der Senat weiterentwickelt und damit die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Vorabentscheidung vom 06.11.2018 (- C-684/16 - ) umgesetzt. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche der Arbeitnehmer*innen festzulegen. Zwar zwingt die Vorschrift den Arbeitgeber nicht dem Arbeitnehmer*in von sich aus Urlaub zu gewähren, allerdings obliegt ihm unter Beachtung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) die Initiativlast für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Arbeitgeber gehalten, „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer*in tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn - erforderlichenfalls förmlich - auffordert, dies zu tun“. Der Arbeitgeber hat klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer*in ihn nicht nimmt. - [Auslandsentsendung – Reisezeiten sind zu vergüten](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/auslandsentsendung-reisezeit-bezahlen/): Immer mehr Mitarbeiter reisen bei Auslandsentsendung im Interesse des Unternehmens. Bei Arbeiten etwa in China, Dubai oder in den USA kommen dabei neben der reinen Arbeitszeit auch erhebliche Reisezeiten zusammen. Nicht jeder Arbeitgeber will diese Reisezeit bezahlen. Insoweit wird die Reisezeit bei Auslandsentsendung bislang entsprechende der Reisen im Inland nicht vergütet. So erfolgt allgemein Vergütung der Reisezeiten soweit das Reisen selbst nicht Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit ist. Die Vergütungsfreiheit der aufgewendeten erheblichen Reisezeiten wird nicht zuletzt von den betroffenen Arbeitnehmer*in immer wieder kritisiert. Was sagt das Arbeitsrecht dazu? - [BEM vor krankheitsbedingter Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bem-vor-krankheitsbedigter-kuendigung/): Anders als das Arbeitsgericht entschied das Landesarbeitsgericht für die Arbeitnehmerin. Es hält die krankheitsbedingte Kündigung für unwirksam. Das Landesarbeitsgericht stellt trocken fest, dass Im Sommer 2015 die Voraussetzungen für ein erneutes BEM-Angebot – sechs AU-Wochen in den letzten zwölf Monaten – erneut vorlagen. Die frühere Ablehnung eines BEM durch die Arbeitnehmerin hält das Landesarbeitsgericht für keinen Grund, das aktuell erforderliche BEM-Angebot zu unterlassen - zumal die Arbeitnehmerin eine nachvollziehbare Argumentation angegeben hatte, warum sie auf das damalige BEM-Angebot nicht eingegangen sei. - [Nur Mini-Transfergesellschaft für Air Berlin](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/nur-mini-transfergesellschaft-fuer-air-berlin/): Von Anfang an musste den Beteiligten klar sein, dass es gegebenenfalls zu Kündigungen kommen wird. Das Management der Air Berlin, Insolvenzverwalter und die Politik hatten also über zwei Monate Zeit, eine Transfergesellschaft ins Leben zu rufen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt war ebenso wie Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries frühzeitig in die Sache eingebunden. - [Mindestlohn im Bereitschaftsdienst](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/mindestlohn-im-bereitschaftsdienst/): Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es nicht nur heftigen Streit darüber, welche Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden sollen, sondern auch darüber, ob auch für Bereitschaftszeiten der Mindestlohn gezahlt werden muss. - [Opel Bochum – mehr Abfindung für Schwerbehinderte](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/opel-bochum-mehr-abfindung-fuer-schwerbehinderte/): Bei Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen sind bei Bestehen eines Betriebsrats häufig Sozialpläne abzuschließen. Die Regelungen in den Sozialplänen dienen dem Ausgleich oder jedenfalls der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmer*innen infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen. Regelmäßig werden in Sozialplänen Abfindungsregelungen zwischen den Betriebsparteien vereinbart. Bei der Berechnung der Höhe der Abfindung für Schwerbehinderte spielt der zu erwartende wirtschaftliche Nachteil eine wesentliche Rolle. Sofern zu erwarten ist, dass die betreffenden Arbeitnehmer*innen bis zum Erreichen des Rentenalters keinen Anschluss Arbeitsplatz mehr erhalten werden, muss davon ausgegangen werden, dass der wirtschaftliche Nachteil in dem entgangenen Arbeitsentgelt zwischen dem Beschäftigungsende und dem Beginn der Rente besteht. - [Diskriminierung bei der Polizei – Mindestkörpergröße der Bewerber](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/polizei-mindestgroesse-der-berwerber/): Hinzu kommt das in Art. 12 Grundgesetz die Berufsfreiheit geschützt wird. Auch in diese wird eingegriffen, wenn jemand allein aufgrund seiner Körpermaße Diskriminierung erlebt. - [Betriebsratsmitglied – Streitwert Unterlassung Amtsausübung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/betriebsratsmitglied-streitwert-unterlassung-amtsausuebung/): Der Arbeitgeber S. GmbH, der in Berlin ein Call-Center betreibt, beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um dem Betriebsratsvorsitzenden bis zum Abschluss eines daneben laufenden Hauptsacheverfahrens die Amtsausübung im Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat zu untersagen. Das Arbeitsgericht wies den Antrag des Arbeitgebers zurück und setzte den Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden, auf 5.000,00 EUR fest. Der Arbeitgeber S. legte - wie regelmäßig – Streitwertbeschwerde ein. - [Streitwert – Bürokraft für den Betriebsrat](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/streitwert-buerokraft-fuer-den-betriebsrat/): Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 17 Ta (Kost) 6028/15 - hat mit Beschluss vom 10.06.2015 entschieden, dass sich der Wert eines Beschlussverfahrens, mit dem der Betriebsrat eine dauerhafte Überlassung einer in Vollzeit beschäftigten Büro- und Schreibkraft erreichen wollte, gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt, weil sich das Begehr des Betriebsrats auf eine geldwerte Leistung richtet. Das Landesarbeitsgericht setzte einen Streitwert von 53.003,88 EUR fest; nachdem das Arbeitsgericht zuvor wegen der geforderten Bürokraft einen Streitwert in Höhe von 5.000,00 EUR festgesetzt hatte. - [Urlaub nach fristloser Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/urlaub-nach-fristloser-kuendigung/): Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aber fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber der Arbeitnehmer*in für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung Urlaub gewähren kann, wenn sich herausstellt, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. - [Mindestlohn und Betriebsvereinbarungen zum Entgelt](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/mindestlohn-und-betriebsvereinbarungen-zum-entgelt/): Prinzipiell gilt, dass der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zwar über abstrakte Grundsätze der Entlohnung mitbestimmen kann, nicht aber über die konkrete Höhe. Der Betriebsrat kann im Gegensatz zu Gewerkschaften nicht „mehr Lohn für alle Beschäftigten“ fordern, so die Rechtsprechung. Er kann jedoch mitbestimmen, woran sich das Gehalt bemisst (z.B. Leistungslohn, Prämien, etc.) oder wie groß die Gehaltsunterschiede zwischen bestimmten Entgeltgruppen sein sollen. Ähnlich wie in einem Tarifvertrag, können also auch in einer Betriebsvereinbarung Gehaltsgruppen geschaffen werden, mit dem Unterschied, dass keine konkreten Gehaltshöhen bestimmt werden können, sondern nur abstrakte Unterschiede. - [Neue Arbeitsstättenverordnung und barrierefreier Arbeitsplatz](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/neue-arbeitsstaettenverordnung-und-barrierefreier-arbeitsplatz/): Der Bundesregierung liegt derzeit die „Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ zur Zustimmung vor. Eine Änderung ist insbesondere im Hinblick auf die geltende Regelung zum Einrichten und Betrieben von Arbeitsstätten bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen dringend geboten. In der derzeitigen Fassung des § 3a Abs. 2 ArbStättV wird der Arbeitgeber, nur dann zur barrierefreien Ausgestaltung der Arbeitsstätte verpflichtet, wenn in der Arbeitsstätte tatsächlich ein Mensch mit Behinderung dort beschäftigt ist. Die vorgesehene Änderung der Vorschrift bezieht sich insoweit aber nur auf die Erweiterung der barrierefreien Einrichtung der Arbeitsstätte auch auf Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünfte. Die vorgesehenen Änderungen reichen nicht aus. - [Bundesarbeitsgericht zur Befristung bei Erwerbsminderungsrente](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bundesarbeitsgericht-zur-befristung-bei-erwerbsminderungsrente/): Unser Mandant ist in den Vierzigern, schwerbehindert und ist seit Jahren im öffentlichen Dienst tätig. In der Dienststelle bestand nach dem Eindruck unseres Mandanten ein ungutes soziales Umfeld. Das belastete unseren Mandanten sehr. Es brach bei ihm eine lang andauernde Krankheit aus. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wurde gleichwohl nicht durchgeführt. Nachdem das Krankengeld aufzulaufen drohte, beantragte unser Mandant die Gewährung von Erwerbsminderungsrente. Diese wurde unbefristet und voll bewilligt. Unser Mandant teilte dies seinem Dienstherrn mit. Der Dienstherr informierte unseren Mandanten daraufhin, dass wegen § 33 TVöD das Arbeitsverhältnis mit der Gewährung der Rente beendet sein würde. - [Arbeitsschutz – Mitbestimmung vom Betriebsrat bei der Aufgabenübertragung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsschutz-mitbestimmung-vom-betriebsrat-bei-der-aufgabenuebertragung/): Obgleich die Voraussetzungen und damit auch die entsprechenden Verpflichtungen des Arbeitgebers seit nunmehr etwa 18 Jahren bestehen, ist die Botschaft in der Praxis noch nicht angekommen. Zumindest besteht ein gehöriges Umsetzungsdefizit. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die betriebliche Praxis weiß in großen Teilen nichts mit den offenen Formulierungen des Gesetzes anzufangen und wünscht sich zuweilen alte Verhältnisse mit einem vordergründig klaren Zahlenwerk zurück. Diese Zeiten sind - bezogen auf den Gesundheitsschutz - aber vorbei und kommen auch nicht wieder. Die Änderungen des deutschen Arbeitsschutzrechts beruhen auf Vorgaben der EU - eine entsprechende Änderung ist nicht einmal in der Diskussion. Die Herausforderung des Gesundheitsschutzes sollte also vom Arbeitgeber, wie auch von den anderen betrieblichen Akteuren, angenommen werden. - [Rückzahlungsvereinbarungen sind oft unwirksam](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/rueckzahlungsvereinbarungen-sind-oft-unwirksam/): Häufig verlangt der Arbeitgeber, wenn er die Kosten einer Weiter- oder Fortbildungsmaßnahme übernimmt, den Abschluss einer Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer*in bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Kostenerstattung verpflichtet ist. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind aber im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer*in nach Art. 12 GG nur begrenzt zulässig. Folge: Der Arbeitgeber geht oft leer aus! - [Alemania Aachen verliert vor dem Arbeitsgericht Aachen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/alemania-aachen-verliert-vor-dem-arbeitsgericht-aachen/): Das Arbeitsgericht Aachen hielt diesen Verzicht für unwirksam, er entziehe dem Arbeitnehmer*in in unzulässiger Weise das gesetzlich verbriefte Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Dieses Recht könne nicht einseitig zugunsten des Arbeitgebers verkürzt werden, auch wenn ihm für den Fall der Kündigung eine Abfindung zugesagt war. Da auch kein anderer tragfähiger Kündigungsgrund vorlag, war die Kündigung nach Ansicht des Arbeitsgerichts unwirksam. - [893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/893-000-euro-schmerzensgeld-wegen-mobbing/): Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 08.01.2013 ## Seiten - [Bechert Rechtsanwälte: Erfahrungen und Bewertungen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bewertungen-erfahrungen/): (bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist die Erstberatung kostenlos) - [Online Client Intake Service](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/online-client-intake-service/): If you have received a notice of termination or have been offered a severance agreement, we offer a free initial telephone consultation. - [Online-Service zur Mandatsaufnahme](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/service-online-mandatsaufnahme/): Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. - [Kanzlei](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/bechert-rechtsanwaelte/): Tel: 030 - 887 74 27-0Fax: 030 - 887 74 27-27kanzlei@arbeitsrecht-berlin.de - [Presse](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/presse/): Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Presseartikeln. - [Kündigungsfrist](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/): Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer*innen Arbeitgeber*innen gleichermaßen unangenehm. Die Kündigungsfrist ist jedoch für beide Parteien ein wichtiges Detail im Kündigungsprozess.  - [Kündigungsschutzklage ohne Anwalt](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kuendigungsschutzklage-ohne-anwalt/): Fast immer ist die Unterstützung eines Anwalts für die Kündigungsschutzklage hilfreich, doch es ist auch eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich. In diesem Artikel erfahren Sie von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin, wie Sie eine Kündigungsschutzklage selbst einreichen, worauf Sie dabei achten müssen und wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten.  - [Kündigungsschutzklage Ablauf](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kuendigungsschutzklage-ablauf/): Wer eine Kündigungsschutzklage einreicht, möchte die Kündigung vor dem Arbeitsgericht aus formalen oder inhaltlichen Gründen als unwirksam erklären lassen.  - [Kündigungsschutzklage Voraussetzungen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kuendigungsschutzklage-voraussetzungen/): Sie sind unsicher, ob Ihre Kündigung alle Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt? Lassen Sie uns sprechen!  - [Erfolgsquote Kündigungsschutzklage](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/erfolgsquote-kuendigungsschutzklage/): In den meisten Fällen verfolgt der Arbeitnehmer mit der Klage eines dieser Ziele:  - [Kündigungsschutzklage Kosten](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kosten/): Die konkreten Kündigungsschutzklage-Kosten setzen sich aus dem Anwaltshonorar und den Gerichtskosten zusammen, deren Höhe sich nach dem jeweils festgelegten Streitwert richtet.  - [Streitwert Kündigungsschutzklage](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/streitwert/): Die Kanzlei Bechert ist in Berlin Ihr Anwalt für Arbeitsrecht. - [Kündigungsschutzklage Frist](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kuendigungsschutzklage-frist/): Gründe, aus denen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beendet, gibt es viele: - [Kündigungsschutzklage Muster](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/kuendigungsschutzklage-muster/): An das - [Karriere](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/karriere/) - [Corona – Was Arbeitnehmer wissen sollten](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/corona-arbeitsrecht/): vereinbart worden ist. Ansonsten können Überstunden nur mit Ihrer Einwilligung angeordnet werden. Soweit im Betreib ein Betriebsrat besteht, muss dieser zusätzlich der Anordnung von Überstunden zugestimmt haben. Durch die Corona-Krise ändert sich nichts an der Rechtslage. Ein spezielles Corona Arbeitsrecht gibt es nicht. - [Kündigung durch den Arbeitgeber](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/anwalt-kuendigung/): Eine Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses. Oftmals sind formale Fehler seitens des Arbeitgebers oder ungerechtfertigte Gründe die Basis für eine Kündigung, gegen die Sie vorgehen können. Ein Arbeitnehmeranwalt hilft Ihnen, die Rechtmäßigkeit Ihrer Entlassung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. - [Kündigungsfrist AVR Diakonie Berlin Brandenburg](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-avr-diakonie-berlin-brandenburg/): § 30 Ordentliche Kündigung - [Kündigungsfrist Spezial-Manteltarifvertag Systemgastronomie (DeHoGa)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-spezial-manteltarifvertag-systemgastonomie-dehoga/): 1. Beendigungsgründe - [Kündigungsfrist Manteltarifvertag Systemgastronomie (MTV)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-manteltarifvertag-systemgastonomie-mtv/): 1. Beendigung durch Kündigung - [Kündigungsfrist Manteltarifvertag Metallhandwerk Berlin Brandenburg](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-manteltarifvertag-metallhandwerk-berlin-brandenburg/): I. Kündigungsfristen - [Kündigungsfrist Manteltarifvertrag Metall- und Elektroindustrie Berlin-Brandenburg (TG I und II)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-mtv-metall-und-elektroindustrie-berlin-brandenburg-tg-i-und-ii/): Für Arbeitnehmer der IG Metall (Industriegewerkschaft Metall, manchmal auch abgekürzt „IGM“) ist die Ermittlung der Kündigungsfrist eine kompliziertere Angelegenheit als die bei einem „normalen“ Arbeitnehmer. - [Kündigungsfrist Manteltarifvertag Sicherheitsdienstleistungen BRD (MTV)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-mtv-sicherheitsdienstleistungen-brd/): 1. Begründung des Arbeitsverhältnisses - [Kündigungsfrist Manteltarifvertag Einzelhandel Brandenburg](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-manteltarifvertag-einzelhandel-brandenburg/): 1.  Eine mündliche Kündigung muss auf Verlangen des/ der Vertragspartners/ -in unverzüglich schriftlich wiederholt werden und soll eine Begründung enthalten. Die Parteien können eine schriftliche Bestätigung des Empfangs der Kündigung verlangen. - [Kündigungsfrist Manteltarifvertag Hotel- und Gaststättengewerbe Berlin](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-mtv-hotel-und-gaststaettengewerbe-berlin/): 1. Fristen - [Kündigungsfrist Tarifvertrag Einzelhandel Berlin](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-tarifvertrag-einzelhandel-berlin/): 1. Eine mündliche Kündigung muss auf Verlangen des/ der Vertragspartners/ in unverzüglich schriftlich wiederholt werden und soll eine Begründung enthalten. Die Parteien können eine schriftliche Bestätigung des Empfangs der Kündigung verlangen. - [Kündigungsfrist Tarifvertrag Zeitarbeit BZA](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-tv-zeitarbeit-bza/): § 9.1 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses erfolgt aufgrund eines schriftlich abzuschließenden Arbeitsvertrages. - [Tarifvertrag Zeitarbeit IGZ](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/tarifvertrag-zeitarbeit-igz/): Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzu­schließen. Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht zustande gekommen. - [Änderungskündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/aenderungskuendigung/): Ist ein Arbeitsvertrag einmal geschlossen, kann er nicht in Teilen gekündigt werden, sondern nur als Ganzes. Der Arbeitgeber darf beispielsweise nicht einzelne Bestandteile wie die Entlohnung oder Regelungen zum Urlaub für beendet erklären. Wenn er den Arbeitsvertrag ändern möchte, muss er ihn komplett kündigen. Dies kann er verbinden mit einem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In dem Fall spricht man von einer Änderungskündigung. Es geht also um eine echte Kündigung des Arbeitsverhältnis, gleichzeitig bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung unter geänderten (meist schlechteren) Bedingungen an. - [Booking – Termin online buchen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/booking/) - [Kündigungsschutz – Schwangerschaft und Elternzeit](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/besonderer-kuendigungsschutz/kuendigungsschutz-schwangerschaft-elternzeit/): Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter. Er wird ermittelt, indem ein Arzt oder eine Hebamme vom errechneten Entbindungstermin 280 Tage zurückrechnen. - [Krankheitsbedingte Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/krankheitsbedingte-kuendigung/): Die Kündigung sollte immer nur das letzte Mittel sein, nachdem der Arbeitgeber geprüft hat, ob nicht auch eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich gewesen wäre. Für diese Frage sieht das Gesetz ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor, das dem Arbeitnehmer die Rückkehr erleichtern soll. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein solches BEM durchzuführen, bevor er eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht. Führt der Arbeitgeber kein BEM durch, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (Was hat das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mit der krankheitsbedingten Kündigung zu tun?). - [Schriftform](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/schriftform/): Ja. Früher entstanden Probleme, weil Arbeitnehmer überhastet mündlich gekündigt haben. Es kam auch vor, dass Kündigungen des Arbeitgebers von seinen Angestellten nicht als solche erkannt wurden. Hier hat der Gesetzgeber reagiert. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet werden. Sonst sind sie nicht wirksam. - [Bechert Rechtsanwälte](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/): Wir sind ein Team von spezialisierten Rechtsanwälten im Arbeitsrecht in Berlin, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompetent und erfolgreich durchzusetzen. Wir sind ein Team von spezialisierten Rechtsanwälten im Arbeitsrecht in Berlin, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompetent und erfolgreich durchzusetzen. - [Sperrzeit bei Arbeitslosengeld](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/sperrzeit-arbeitslosengeld/): Zeigt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Tagen, nachdem er die Kündigung erhalten hat, seine Arbeitslosigkeit an, kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen. Natürlich kommen für die Meldung nur die Tage in Frage, an denen das Arbeitsamt geöffnet hat. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem gekündigten Arbeitnehmer frei zu geben, damit dieser sich beim Arbeitsamt melden kann. - [Deckungsanfrage Rechtsschutzversicherung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/deckungsanfrage-rechtsschutzversicherung/): Ein Kündigungsschutzprozess kann teuer werden. Da ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Doch nicht alle Rechtsschutzversicherungen gewähren den gleichen Schutz. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nur übernommen, wenn Berufsrechtsschutz besteht. Ob der Bereich „Beruf“ abgedeckt ist, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein. - [Prozesskostenhilfe beantragen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/prozesskostenhilfe-beantragen/): Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe ist, dass das Einkommen der Arbeitnehmer*innen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die jeweilige Einkommensgrenze ergibt sich aus einer speziellen Prozesskostentabelle. - [Sonstige Beratung im Arbeitsrecht](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/beratung/): Als spezialisierte Rechtsanwälte für Beratungen im Arbeitsrecht in Berlin setzen wir uns engagiert für die Rechte von Arbeitnehmern ein. Unsere jahrzehntelange Erfahrung ermöglicht es uns, Sie kompetent zu unterstützen. - [Abmahnung widersprechen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/abmahnung-widersprechen/): Bei Bechert Rechtsanwälte sind wir auf die rechtliche Begleitung bei Abmahnungen spezialisiert. Unsere Mandanten schätzen unsere schnelle, kompetente Hilfe und die persönliche Betreuung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht, um Ihre Rechte erfolgreich zu bewahren. - [Abfindung aushandeln](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/anwalt-abfindung/): Der Verlust des Arbeitsplatzes wirft viele Fragen auf, besonders hinsichtlich Ihrer finanziellen Zukunft und Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Steht mir eine Abfindung zu oder kann ich eine Abfindung einklagen?  - [Aufhebungsvertrag verhandeln](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/anwalt-aufhebungsvertrag/): Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts, bevor ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag geprüft hat. Unsere spezialisierten Anwälte verhandeln optimale Vertragsbedingungen.  - [Anwalt für die Kündigungsschutzklage](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/anwalt-kuendigungsschutzklage/): Es lohnt sich immer, eine Kündigung von einem Anwalt für Kündigungsschutzklagen prüfen zu lassen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, können wir Ihnen die beste Vorgehensweise aufzeigen. In der Regel ist es sinnvoll, zusammen mit einem Anwalt Kündigungsschutzklage zu erheben, um zu klären, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. - [Leistungen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/leistungen/): In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt ist es wichtig, einen vertrauensvollen Partner an seiner Seite zu haben, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf persönliche und individuelle Betreuung.  - [Kündigungsschutzklage](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutzklage/): Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um eine Feststellungsklage. - [Massenentlassung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/betriebsbedingte-kuendigung/massenentlassung/): Eine Massenentlassung liegt vor, wenn mehrere Arbeitnehmer aufgrund einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung den Betrieb verlassen müssen. Meistens spricht der Arbeitgeber ordentliche betriebsbedingte Kündigungen aus, aber auch andere Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen sind möglich. Eine Anzeigepflicht besteht für den Arbeitgeber - [Sozialauswahl](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/betriebsbedingte-kuendigung/sozialauswahl/): Mit einer Sozialauswahl werden diejenigen Arbeitnehmer ausgewählt, die am wenigsten schutzbedürftig sind und daher als erste gekündigt werden. Anhand von vier Kriterien werden Punkte vergeben, aus denen eine Rangfolge ermittelt wird, welcher von mehreren Arbeitnehmern ausscheiden muss. - [Haftungsausschluss](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/haftungsausschluss/): arbeitsrecht-berlin.de ist ein unverbindliches, kostenloses Informationsportal. Es kann daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. - [Impressum](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/impressum/): Fachanwalt für ArbeitsrechtWinterfeldtstraße 110781 Berlin - [Datenschutz](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/datenschutz/): Wir nutzen als AdWords-Kunde ferner das Google Conversion Tracking, einen Analysedienst der Google Inc. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt („Conversion Cookie“), sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besuchen Sie bestimmte Seiten von uns und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass jemand auf die Anzeige geklickt hat und so zu unserer Seite weitergeleitet wurde. Jeder AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. 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Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie unter httpss://services.google.com/sitestats/de.html. - [Betriebsbedingte Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/betriebsbedingte-kuendigung/): Durch eine betriebsbedingte Kündigung verliert der Arbeitnehmer seine Stelle, obwohl er weder durch sein Verhalten noch durch seine Person einen Anlass dazu gegeben hat. Stattdessen traf der Arbeitgeber eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, die zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führt. - [Verhaltensbedingte Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/verhaltensbedingte-kuendigung/): Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss daher grundsätzlich eine Abmahnung erteilt worden sein. - [Kündigungsschutz – schwerbehinderte Menschen](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/besonderer-kuendigungsschutz/kuendigungsschutz-schwerbehinderte/): Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte sind nicht unkündbar. Dennoch genießen sie einen besonderen Schutz, denn das Verfahren einer Kündigung läuft bei ihnen anders. - [Kündigungsschutz Betriebsrat](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/besonderer-kuendigungsschutz/kuendigungsschutz-betriebsratsmitglied/): Beim Kündigungsschutz des Betriebsrats gibt es verschiedene Regelungen zu beachten. - [Kündigungsfrist TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-tvoed/): Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten zusätzlich zu den gesetzlichen weitere tarifvertragliche Regelungen. - [Kündigungsfrist TV-L (Tarifvertrag der Länder)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-tv-l/): Wenn Sie nach dem Tarifvertrag der Länder angestellt sind und Ihrer Arbeit nicht in Hessen nachgehen, gelten für Sie folgende Kündigungsfristen, abhängig von Ihrer Beschäftigungszeit. - [Kündigungsfrist Steinmetz-Steinbildhauer](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-steinmetz-steinbildhauer/): 1.1. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. - [Kündigungsfrist Maler- Lackierer](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-maler-lackierer/): 1. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfristen im Wege der ordentlichen Kündigung aufgelöst werden: - [Kündigungsfrist Gerüstbauer](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-geruestbauer/): 1. Allgemeine Kündigungsfristen - [Kündigungsfrist Gebäudereiniger](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-gebaeudereiniger/): 1. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. - [Kündigungsfrist für Dachdecker](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-dachdecker/): Das Arbeitsverhältnis kann in der Zeit vom 01. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden. - [Kündigungsfristen im Baugewerbe](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfristen-im-baugewerbe/): Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden. - [Wettbewerbsverbot](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/wettbewerbsverbot/): Im laufenden Arbeitsverhältnis gilt für den Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot. Das bedeutet, dass es dem Arbeitnehmer untersagt ist, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Der Arbeitnehmer darf im Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers weder Geschäfte für andere Personen noch auf eigene Rechnung machen. Rechtsgrundlage ist § 60 HGB, der auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. - [Versetzung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/versetzung/): Der Arbeitgeber ist aber nicht gänzlich frei in seiner Entscheidung. Neben dem arbeitsvertraglichen Rahmen hat er dabei auch geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge einzuhalten. Die Anweisung des Arbeitgebers muss außerdem billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidungsfindung auch die Belange der betroffene Arbeitnehmer mit einbeziehen muss. Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen des Direktionsrechts, so ist die erteilte Weisung im Ergebnis unwirksam und die Versetzung damit hinfällig. - [Mobbing](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/mobbing/): Zunächst stellt sich die Frage warum auf dieser Betriebsversammlung gerade ein Rechtsanwalt einen Vortrag zum Thema Mobbing halten soll. Das ist ja nicht selbstverständlich. Es gibt ja andere Berufsgruppen, die zu diesem Thema ebenfalls einen Bezug haben. - [Berechnung Kündigungsfrist](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/berechnung-kuendigungsfrist/): Wenn Sie als Arbeitnehmer*in eine Kündigung erhalten oder einreichen, ist es wichtig zu wissen, welche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis gilt. Die Berechnung der Kündigungsfrist kann allerdings komplex sein. Mit ein wenig Hintergrundwissen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung lässt sie sich jedoch ganz einfach ermitteln. - [Günstigkeitsprinzip](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/guenstigkeitsprinzip/): Im Arbeitsrecht gibt es nun aber eine Besonderheit, nämlich das Günstigkeitsprinzip. Diese Ausnahme soll Arbeitnehmer besonders schützen. Für die Arbeitnehmer findet die Regelung Anwendung, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Und zwar auch dann, wenn egentlich höherrangiges Recht dagegen steht. Ein Arbeitsvertrag darf eine vom Gesetz abweichende Regelung vorsehen, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist. - [Maßgebliche Kündigungsfrist](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/): Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach einem Tarifvertrag, wenn dieser auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist und arbeitsvertraglich keine günstigere Regelung (Günstigkeitsprinzip) vereinbart worden ist. - [Besonderer Kündigungsschutz](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/besonderer-kuendigungsschutz/): Manche Arbeitnehmer gehören einer Personengruppe an, für die ein besonderer Kündigungsschutz geschaffen worden ist. Dazu gehören unter anderem: - [Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsschutz/): Ob das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes fällt, hängt von zwei Voraussetzungen ab. - [Fristlose Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/fristlose-kuendigung/): Der Arbeitgeber darf eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Wichtig ist, dass er alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt. Auch wenn an sich ein wichtiger Grund vorliegt, könnte eine Gesamtbetrachtung dazu führen, dass die außerordentliche Kündigung nicht wirksam ist. - [Kündigung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/): Etwa ein Drittel der Kündigungen wird von den Beschäftigten ausgesprochen. Arbeitnehmer*innen brauchen keinen Grund, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen, sondern müssen sich nur an die Kündigungsfristen halten. Das läuft meistens unproblematisch und so spielen arbeitnehmerseitige Kündigungen in der gerichtlichen Praxis kaum eine Rolle. - [Pflichten aus dem Arbeitsvertrag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/pflichten-aus-dem-arbeitsvertrag/): Arbeitnehmer schulden den Einsatz ihrer Arbeitskraft, Arbeitgeber haben die dafür vereinbarte Vergütung zu zahlen (Hauptpflichten). Welche Arbeit und welches Gehalt bzw. Lohn geschuldet wird, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wird dort keine bestimmte Vergütung vereinbart, gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse die tarifliche Vergütung oder gem. § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung. - [Inhalt vom Arbeitsvertrag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/inhalt-vom-arbeitsvertrag/): Erhalten Sie nun nachfolgend alle wichtigen Informationen zum Arbeitsvertrag von der Kanzlei Bechert, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin.  - [Abschluss vom Arbeitsvertrag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/abschluss-vom-arbeitsvertrag/): Grundsätzlich bedarf der Abschluss eines Arbeitsvertrages zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform, im Unterschied z.B. zum Ausspruch einer Kündigung (§ 623 BGB). Das Nachweisgesetz (NachwG) verlangt gem. §§ 1, 2 Abs. 1 NachwG, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind, dazu gehören im Wesentlichen: - [Anbahnung vom Arbeitsvertrag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/anbahnung-vom-arbeitsvertrag/): Die Anbahnung vom Arbeitsvertrag kann beispielsweise durch die Vermittlung des Arbeitsamtes oder durch interne Stellenausschreibungen (§ 93 BetrVG) angestoßen werden. Der Arbeitgeber ist angehalten, nach Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die öffentlichen bzw. internen Ausschreibungen diskriminierungsfrei vorzunehmen. Nach dem AGG ist jede Benachteiligung aus rassistischen, ethnischen, geschlechtlichen, religiösen Gründen, aus Gründen der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der Sexualität zu verhindern. Dies bedeutet beispielsweise, dass sich eine Ausschreibung nicht nur ausschließlich an männliche oder weibliche Mitarbeiter richten kann. - [Arbeitsverhältnis](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/): Die primäre Pflicht seitens des Arbeitgebers innerhalb des Arbeitsverhältnis ist die pünktliche Zahlung des Gehalts bzw. des Lohnes. Der Arbeitnehmer im Gegenzug ist in erster Linie verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Neben diesen Hauptpflichten gibt es noch ein Menge Nebenpflichten für beide Parteien. So hat der Arbeitgeber z.B. die Pflicht auf Beschäftigung und die Pflicht, den  Arbeitnehmer entsprechend zu schützen. Der Arbeitnehmer hat u.a. die Pflicht,  fristgerecht dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis) zu überlassen und die Pflicht auf Sorgfalt. - [Befristeter Arbeitsvertrag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/befristeter-arbeitsvertrag/): Ein Befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich dabei bei der kalendermäßig bestimmten Dauer der Befristung (z. Bsp.: 1/2 Jahr Probearbeitsverhältnis) und der nicht kalendermäßigbestimmten Befristungsdauer (z. Bsp. bis zur Rückkehr des erkrankten Herrn X). - [Arbeitsrecht](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/): Aus diesen Gründen gilt der Arbeitnehmer*in als besonders schutzbedürftig und das Arbeitsrecht ist sein Schutzrecht. Es soll ihn vor unfairen Bedingungen bewahren und ihm Möglichkeiten verschaffen, sich gemeinsam mit Kollegen für verbesserte Arbeitsbedingungen einzusetzen. - [Arbeitsentgelt](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/): Es kommt vor, dass der Arbeitgeber versehentlich zu viel gezahlt oder eigene Forderungen gegenüber seinem Beschäftigten hat. Grundsätzlich darf er diese Ansprüche - wenn sie berechtigt sind - auch mit dem Lohn verrechnen. Aber für die Verrechnung gibt es Grenzen. Der Arbeitgeber darf nicht den gesamten Lohn des Folgemonats einbehalten, sondern nur so viel, wie die gesetzliche Pfändungsfreigrenze erlaubt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer seinen notwendigen Lebensbedarf decken kann. - [Arbeitnehmerdatenschutz](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitnehmerdatenschutz/): Die in § 26 BDSG getroffenen Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz sind gem. § 26 Abs. 7 BDSG auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden, ohne dass sie in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. - [Abmahnung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/abmahnung/): Wenn der Arbeitgeber gegenüber einem Beschäftigten  eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen will, muss er vorher eine Abmahnung ausgesprochen haben. Ansonsten kann er sich bei einer ordentlichen Kündigung nicht auf dieses Fehlverhalten beziehen. Dem Beschäftigten soll vorher die Chance eingeräumt werden, sein Verhalten zu ändern. Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung mehrfach abmahnen muss. - [Abfindung](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/abfindung-bei-kuendigung/): Eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann in der Regel nicht eingeklagt werden, sondern ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manchmal bieten Arbeitgeber dem Beschäftigten eine bestimmte Summe an, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Meistens jedoch einigen sich die Beteiligten nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung. ## Team Einträge - [Rechtsanwalt Max Kidon-Selzer](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwalt-max-kidon-selzer/): Max Kidon-Selzer studierte Rechtswissenschaft zunächst an der Universität Hamburg und anschließend an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Schwerpunkt auf dem Recht der internationalen Gemeinschaft und der europäischen Integration. Das erste juristische Staatsexamen legte er dort erfolgreich ab. - [Rechtsanwältin Aylin Sonntag](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwaeltin-aylin-sonntag/): Aylin Sonntag studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Bereits während ihres Studiums legte sie ihren Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht.  - [Rechtsanwalt Friedrich Ernst](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwalt-friedrich-ernst/): Friedrich Ernst studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und erwarb anschließend einen Master of Laws (LL.M.) in International and European Law an der Erasmus Universität Rotterdam. - [Rechtsanwalt Felix Bornemann](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwalt-felix-bornemann/): Felix Bornemann studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens absolvierte er sein Referendariat in Dresden mit Stationen unter anderem beim Landgericht Dresden, der Staatsanwaltschaft Dresden sowie der Landesdirektion Sachsen. Das zweite juristische Staatsexamen legte er 2022 erfolgreich ab. - [Rechtsanwältin Franziska Chyle, LLM (Glasgow)](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/franziska-chyle/): Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2025 ist Rechtsanwältin Chyle im Arbeitsrecht tätig. Durch ihre internationale Ausbildung und Mehrsprachigkeit kann sie sowohl deutschsprachige als auch internationale Mandantinnen und Mandanten umfassend beraten. - [Rechtsanwalt Martin Bechert](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwalt-martin-bechert/): Rechtsanwalt Martin Bechert ist seit seiner Zulassung 1998 fast ausschließlich im Bereich Arbeitsrecht tätig. Wegen seiner Spezialisierung konnte er schon 2002 die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erwerben. Rechtsanwalt Bechert sieht sich als Arbeitnehmeranwalt und vertritt daher ausschließlich Beschäftigte und Betriebsräte. Von Arbeitgebern übernimmt Rechtsanwalt Bechert keine Mandate. - [Rechtsanwalt Christian Lunow](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/rechtsanwalt-christian-lunow/): Rechtsanwalt Lunow ist seit 2015 als Referent sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig. - [Rechtsanwältin Hannah Pies](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/team/hannah-pies/): Die gebürtige Baden-Württembergerin Hannah Pies studierte zunächst Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und wechselte nach einem Auslandsjahr in Buenos Aires, Argentinien, an die Humboldt-Universität zu Berlin. Nach ihrer Arbeit als geprüfte Rechtskandidatin beim Deutschen Bundestag absolvierte sie ihr Referendariat am Kammergericht Berlin. ## Job - [Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) Arbeitsrecht – für unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin-Schöneberg](https://www.arbeitsrecht-berlin.de/job/jetzt-bewerben-rechtsanwalt-arbeitsrecht-m-w-d-berlin/)