Abfindung
Wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beendet, zahlt er dem betroffenen Arbeitnehmer häufig eine Abfindung. Damit sollen die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile, die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verbunden sind, abgegolten werden. Ob eine solche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt vor allem vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab.
- Wer bekommt eine Abfindung?
- Weshalb zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, auch ohne dazu verpflichtet zu sein?
- Wie hoch ist die Abfindung?
- Ist die Abfindung sozialversicherungsfrei?
- Wie wird die Abfindung versteuert?
Wer bekommt eine Abfindung?
Eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann in der Regel nicht eingeklagt werden, sondern ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manchmal bieten Arbeitgeber dem Beschäftigten eine bestimmte Summe an, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Meistens jedoch einigen sich die Beteiligten nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung.
Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung besteht:
- Tarifvertragliche Verpflichtung
- Bestehender Sozialplan
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht nach §§ 9, 10 KSchG
Weshalb zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, auch ohne dazu verpflichtet zu sein?
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen, spricht er eine Kündigung aus. Sobald jedoch der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung Klage einreicht, gerät der Arbeitgeber unter Druck. Er muss dem Gericht darlegen, warum er diesen Beschäftigten gekündigt hat und beweisen, dass er den Kündigungsschutz beachtet hat. Wenn er das Gericht nicht überzeugt und den Prozess verliert, muss er dem Gekündigten das Entgelt für den gesamten Zeitraum nachzahlen („Annahmeverzugslohn“). Um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, lassen sich Arbeitgeber oft lieber auf gerichtliche Abfindungsvergleiche ein.
Umgekehrt hat ein gekündigter Arbeitnehmer nur dann die Chance auf eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes, wenn er Klage erhebt. Lässt er die Dreiwochenfrist verstreichen und die Kündigung wirksam werden, wird kein Arbeitgeber noch zu einer Zahlung bereit sein.
Wie hoch ist die Abfindung?
Wenn es einen Anspruch auf Entlassungsentschädigung gibt, so ist die Höhe festgelegt. Auch hier kann es Verhandlungsspielraum geben. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Anders verhält es sich, wenn ein Abfindungsvergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses geschlossen wird. In diesem Fall wird die Höhe vor Gericht ausgehandelt. Die Arbeitsgerichte orientieren sich dabei an folgender Richtlinie: ½ Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr.
Aber ob die Parteien tatsächlich eine Entschädigung in dieser Höhe vereinbaren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Branche und Betriebszugehörigkeit variieren die Summen stark. Auch die Einschätzung der rechtlichen Situation spielt eine Rolle: Wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, erhöhen sich die Chancen auf eine eine Entschädigungszahlung .
Wichtig: Da es keinen Anspruch auf die Entscheidung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes gibt, bleibt es weitgehend dem Verhandlungsgeschick der Parteien und ihrer Prozessvertreter überlassen, in welcher Höhe sich die Abfindung tatsächlich befindet.
Ist die Abfindung sozialversicherungsfrei?
Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie müssen daher keine Beiträge auf die Renten-, Kranken-, Pflege- oder Sozialversicherung zahlen.
Außerdem werden Abfindung und Arbeitslosengeld nicht vom Arbeitsamt miteinander verrechnet.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Auch die Entlassungsentschädigung muss versteuert werden. Der frühere Steuerfreibetrag wurde ersatzlos gestrichen. Sie können aber einen Antrag auf die Fünftelungsregelung stellen und dadurch Steuern sparen. In dem Fall rechnet das Finanzamt so, als hätten Sie über fünf Jahre jeweils ein Fünftel der Zahlung erhalten.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfen Arbeitnehmer außerdem ihre Steuer optimieren, indem sie den Zeitpunkt der Zahlung verschieben. Sie können beispielsweise mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Entschädigung erst im folgenden Kalenderjahr zahlt.