Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Durch eine betriebsbedingte Kündigung verliert der Arbeitnehmer seine Stelle, obwohl er weder durch sein Verhalten noch durch seine Person einen Anlass dazu gegeben hat. Stattdessen traf der Arbeitgeber eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, die zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führt.

Beispiele: Schließung oder Auslagerung von Betriebsteilen oder Abteilungen, Umstrukturierungen, Insolvenz

Diese unternehmerische Entscheidung muss der Arbeitgeber dem Gericht detailliert begründen. Das Gericht prüft allerdings nicht, ob die Maßnahme betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Der Arbeitgeber darf auch in wirtschaftlich guten Zeiten umstrukturieren.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen?

Zunächst muss der Arbeitgeber die dringenden betrieblichen Erfordernisse, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führen, darlegen. Auf dieser Grundlage wird überprüft, ob der Arbeitnehmer nicht woanders weiterbeschäftigt werden könnte. Beispielsweise könnte der Beschäftigte auch mit einer Umschulung oder Fortbildung befähigt werden, an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen tätig zu sein. Wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber entscheiden, welche Arbeitnehmer er kündigen wird. Dazu ist er verpflichtet, eine Sozialauswahl (link) durchzuführen. Wenn der Arbeitgeber diese Auswahl fehlerhaft durchführt, ist die betriebsbedingte Kündigung nicht wirksam.

Was ist eine Massenentlassung?

Von einer Massenentlassung spricht man, wenn in einem Betrieb viele Arbeitnehmer gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss – ggf. nach Beratung mit dem Betriebsrat – dem Arbeitsamt die Massenentlassung anzeigen.

Sind betriebsbedingte Kündigungen in der Insolvenz zulässig?

Die betriebsbedingte Kündigung ist auch in der Insolvenz zulässig. Allerdings begründet die Insolvenz alleine nicht den Ausspruch einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss vielmehr auch in diesem Fall dringende betriebliche Gründe haben, um kündigen zu können.