Kündigung durch den Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben möchten, muss diese spätestens drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Daher bieten wir Ihnen bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine kostenlose telefonische Erstberatung an, ob eine Klage möglich und sinnvoll ist.

Drei Wochen bis zum Verstreichen der Frist sind eine kurze Zeit, in der weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Daher ist es für gekündigte Arbeitnehmer wichtig, schnell über die nötigen Informationen zu verfügen, um passend reagieren zu können.
In dem Gespräch beraten wir Sie über die Chancen, die Kündigung abzuwehren. Wenn Sie am Erhalt des Arbeitsplatzes nicht interessiert sind, reden wir mit Ihnen auch gerne über die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Beratung. Schließlich geht es um viel Geld.
Wie geht es weiter?
Sie können Ihren Termin online buchen oder Sie rufen uns unter 030/88774270 an, um einen Termin zur kostenlose Ersteinschätzung zu vereinbaren. Nach der Terminvereinbarung melden wir uns bei Ihnen per E-Mail, um den Termin zu bestätigen. In der E-Mail klären wir auch, welche Unterlagen wir benötigen.