Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Wenn der Arbeitnehmer ein Verhalten zeigt, mit dem er gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt, darf ihn der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen. Entscheidend ist, dass der Beschäftigte sein Verhalten ändern könnte. Es geht also um ein willentlich gesteuertes Fehlverhalten.

Beispiele: Häufiges Zuspätkommen, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss daher grundsätzlich eine Abmahnung erteilt worden sein.

Wichtig: Es drohen ausserdem Nachteile beim Arbeitsamt. Stichwort  Sperrzeit Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen einer fristlosen und einer verhaltensbedingten Kündigung?

Sowohl bei der fristlosen als auch bei der verhaltensbedingten Kündigung geht es um das Verhalten des Beschäftigten. Der Unterschied liegt in der Schwere der Verfehlung. Davon hängt ab, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Hat ein Arbeitnehmer sehr schwer gegen sein Pflichten verst0ßen, kann also auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.