Arbeitsrecht – KFZ Mechaniker

Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe ist, dass das Einkommen der Arbeitnehmer*innen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die jeweilige Einkommensgrenze ergibt sich aus einer speziellen Prozesskostentabelle.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?:

Bruttomonatseinkommen

Abzüge:

  • Steuern
  • Vorsorgeaufwendung
  • Werbekosten
  • gesamte Wohnkosten einschließlich Heizkosten
  • Freibetrag von 462,00 EUR für Antragsteller und Ehepartner
  • Freibetrag zwischen 268,00 bis 370,00 EUR pro Kind
  • Weiterer Freibetrag von 210,00 EUR/pro Person, wenn der Antragsteller und/oder der Ehepartner erwerbstätig ist
  • Rate bei Tilgung von Schulden

Der Restbetrag darf 491,00 EUR nicht übersteigen.


Wird der Betrag nur leicht überschritten, so kann gleichwohl Prozesskostenhilfe gewährt werden. Allerdings muss der Arbeitnehmer*in sogleich die gewährten Hilfen in kleinen Raten zurückzahlen.

Tipp: Sollte das Ergebnis nicht eindeutig ausfallen, raten wir grundsätzlich dazu, den Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe sicherheitshalber zu stellen.