Kündigungsfrist berechnen

Wenn Sie als Arbeitnehmer*in eine Kündigung erhalten oder einreichen, ist es wichtig zu wissen, welche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis gilt. Die Berechnung der Kündigungsfrist kann allerdings komplex sein. Mit ein wenig Hintergrundwissen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung lässt sie sich jedoch ganz einfach ermitteln.

  • Wie das funktioniert, 
  • welche Sonderregelungen es gibt und
  • was Sie bei der Berechnung der Kündigungsfrist beachten müssen,

 erklären nachfolgend die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Bechert.

Definition Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist umfasst die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erst nach Ablauf dieser endet das bestehende Arbeitsverhältnis endgültig.

Gesetzliche Grundlage der Kündigungsfrist

Die Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Unerheblich ist dabei, ob sich die maßgebliche Kündigungsfrist aus einem Tarifvertrag, einem Arbeitsvertrag oder nach der gesetzlichen Bestimmung gem. § 622 BGB ergibt.

Berechnungsgrundlage der Kündigungsfrist

Laut § 130 BGB dient das Datum des Zugangs der Kündigung als Berechnungsgrundlage, ungeachtet davon, welches Datum das Kündigungsschreiben selbst trägt. Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, wird dabei gem. § 187 Abs. 1 nicht in die Berechnung der Kündigungsfrist miteinbezogen, sondern erst der darauffolgende Tag.

Wird eine Kündigung demnach am 05. März zugestellt, bei der die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, endet die Frist erst am 06. April.

Kündigungsfristenrechner

Um die Kündigungsfrist bzw. den letzten Vertragstag sowie die verbleibenden Arbeitstage richtig zu berechnen, empfehlen wir, einen Kündigungsfristenrechner zu nutzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist ein elementarer Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrags und regelt die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung ist somit nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist wirksam.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Kündigungsfrist selbst berechnen:

  1. Bestimmen Sie die Art des Arbeitsverhältnisses

Um Ihre Kündigungsfrist zu ermitteln, muss zuerst geklärt werden, welche Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet) vorliegt. Dementsprechend entscheidet sich, ob die gesetzliche allgemeine Kündigungsfrist oder die aus dem vorliegenden Arbeitsvertrag zur Anwendung kommt.

  1. Kündigungsfrist berechnen: Arbeitsvertrag prüfen

Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag besondere Regelungen zur Kündigungsfrist enthält. Sollten keine entsprechenden Bestimmungen vorliegen, gelten die gesetzlichen allgemeinen Kündigungsfristen gem. § 622 BGB.

  1. Berücksichtigen Sie die Betriebszugehörigkeit

Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sofern die gesetzlichen Bestimmungen greifen, gilt es nun, die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. So lässt sich die verlängerte Kündigungsfrist ermitteln. Diese beginnt nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Die genauen Regelungen sind dabei in § 622 BGB festgelegt und variieren je nach Arbeitsverhältnis. 

  1. Ermitteln Sie die gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei Arbeitsverhältnissen gem. § 622 BGB:

Dauer der BetriebszugehörigkeitGesetzliche Frist des ArbeitgebersGültigkeit der Frist
bis 6 Monate (Probezeit)14 Tagesofort ab Erhalt der Kündigung
ab 7 Monate bis 2 Jahre28 Tage (vier Wochen)zum 15. oder zum Ende des Monats
ab 2 Jahren1 Monatzum Ende des Monats
ab 5 Jahren2 Monatezum Ende des Monats
ab 8 Jahren3 Monatezum Ende des Monats
ab 10 Jahren4 Monatezum Ende des Monats
ab 12 Jahren5 Monatezum Ende des Monats
ab 15 Jahren6 Monatezum Ende des Monats
ab 20 Jahren7 Monatezum Ende des Monats

Beispiele zur Berechnung der Kündigungsfrist: Jeder Tag kann mehr Geld bedeuten!

Kündigungsfristen sind jeweils nach Tagen, Wochen und Monaten zu berechnen. Dabei wird vermehrt der 15. eines Monats oder das Monatsende als Stichtag angegeben. Nachfolgend haben wir hierzu einige Beispiele zusammengestellt:

Kündigungsfrist nach Tagen berechnen

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach Tagen werden einzelne Tage berücksichtigt. Auch hier beginnt die Kündigungsfrist erst am Folgetag nach Zugang der Kündigung.

Beispiel: Ein*e Arbeitnehmer*in will das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen. (Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Nach dem Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Tage. Übergeben wird das Kündigungsschreiben am 27.01.2023, wodurch (vier volle Tage später) am 31.01.2023 (24 Uhr) das Arbeitsverhältnis als beendet gilt.

Kündigungsfrist nach Wochen berechnen

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach Wochen entspricht der Wochentag, an dem die Kündigung zugeht, dem Wochentag, an dem die Frist endet.

Beispiel: Gilt für eine*n Arbeitnehmer*n die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen und wird diese am Dienstag, den 03.01.2023 übergeben, so endet die Frist am Dienstag, den 31.01.2023 (24 Uhr).

2 Wochen Kündigungsfrist berechnen

Beispiel: Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen müsste, wenn das Arbeitsverhältnis am Mittwoch, den 15.03.2023 beendet werden soll, spätestens am 01.03.2023 eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Was bedeutet eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende?

Eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende bedeutet, dass Ihre Kündigung 28 Tage vor dem letzten Tag des Monats fällig ist.

Beispiel: Soll das Arbeitsverhältnis zum 31. Juni beendet werden, so ist die Kündigung am 03. Juni fällig.

Berechnung der Kündigungsfrist nach Monaten

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach Monaten ist der entsprechende Kalendertag maßgebend. Ist ein Monat, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wird, kürzer als der Monat, in dem die Kündigung erklärt wird, so gilt der letzte Tag des Monats als Kündigungstermin.

Beispiel: Ist das Kündigungsschreiben am 31.01.2023 eingegangen, so kann unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum 28.02.2023 (24 Uhr) ordentlich gekündigt werden.

Gilt dagegen das Kündigungsschreiben am 28.02.2023 als zugegangen, wäre die monatliche Frist zwar bis zum 28.03.2023 eingehalten, jedoch ist diese nach gesetzlichen Bestimmungen nur zum Monatsende zulässig. Die einzuhaltende Frist verlängert sich demzufolge bis zum 31.03.2023 (24 Uhr).

Was bedeutet die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende?

Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende bedeutet, dass Ihre Kündigung drei Monate vor dem letzten Tag des Monats fällig ist.

Beispiel: Soll das Arbeitsverhältnis zum 30. April beendet werden, so ist die Kündigung am 30. Januar fällig.

Kündigungszeitpunkt berechnen

Sie wollen sicherstellen, rechtzeitig zu kündigen, um zu Ihrem Wunschtermin aus dem Unternehmen auszuscheiden? Dann kann mit Hilfe der geltenden Kündigungsfrist der Kündigungszeitpunkt ganz einfach berechnet werden.

Beispiel: Es gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis demnach zum 31. Dezember beenden wollen, so muss die Kündigung am 31. Oktober ausgesprochen werden.

Ausnahmen: Wann die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss

In besonderen Fällen ist die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Dazu zählen beispielsweise

  • die fristlose Kündigung,
  • die Kündigung in der Probezeit sowie
  • eine Vertragsaufhebung durch Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in.

Besondere Regelungen bei bestimmten Arbeitsverhältnissen

Sonderregelungen bei der Kündigungsfrist gelten insbesondere für befristete Arbeitsverträge, Minijobs, Teilzeitverträge sowie während der Probezeit.

Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der Befristung, es sei denn, es wurde eine ordentliche Kündigung vereinbart.

Bei Teilzeitverträgen gelten die üblichen Kündigungsfristen, während innerhalb der Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen greift, sofern tarifvertraglich oder in einem Individualarbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Eine weitere Ausnahme ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser gilt unter anderem für Schwerbehinderte, Schwangere und Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Tarifvertragliche Regelungen: Kündigungsfrist TVÖD berechnen

Ist das Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt, gilt die darin vereinbarte maßgebliche Kündigungsfrist

Arbeitnehmer*innen sollten daher im Tarifvertrag nachsehen, welche Kündigungsfristen für ihr Arbeitsverhältnis gelten. Möglich ist zum Beispiel die Vereinbarung, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Quartals ausgesprochen werden darf.

Beispiel: Das Kündigungsschreiben ist am 31.01.2023 zugegangen. Jedoch wurde eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartal vereinbart. Das Arbeitsverhältnis gilt demnach am 30.09.2023 als beendet.

Ausnahme: Insofern im Arbeitsvertrag eine für den*die Arbeitnehmer*in günstigere Kündigungsfrist (Günstigkeitsprinzip) vereinbart wurde, hebt diese die Regelung des Tarifvertrags auf.

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt dabei unter Einhaltung der Kündigungsfrist, während die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vollzogen wird und nur aus einem wichtigen Grund gem. § 626 BGB i. V. m. § 314 BGB möglich ist.

Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Seiten der Arbeitnehmenden als auch von Seiten der Arbeitgebenden ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis dabei sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet.

Fazit

Insgesamt ist die Berechnung der Kündigungsfrist eine recht komplexe Angelegenheit, die von vielen Faktoren abhängt. Arbeitnehmer*innen sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Kündigungsfrist bei einer Kündigung ordnungsgemäß von beiden Seiten eingehalten wird, um rechtliche sowie berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Sollten hierbei Unsicherheiten bestehen, ist es zudem sinnvoll, sich von einer Anwaltskanzlei oder einer Gewerkschaft beraten zu lassen.Sie haben eine Kündigung erhalten und überlegen, ob eine Klage möglich und sinnvoll ist? Lassen Sie sich jetzt kostenlos telefonisch beraten.