Fachanwälte bei BECHERT Rechtsanwälte. Was ist der Unterschied zwischen dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Rechtsanwalt?
Fachanwalt ist ein ausschließlich an einen Rechtsanwalt verliehener Titel, der dessen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachweist. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Rechtsanwalt seine besonderen theoretischen Kenntnisse und seine besonderen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht nachweist und mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig ist.
Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt zumeinst über den Besuch eines Fachanwaltslehrgangs. Hier sind mindestens 120 Veranstaltungsstunden zu absolvieren! Der Nachweis, der erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung ist dann durch das Bestehen von mindestens drei Klausuren zu erbrgnen. Jede der Klausuren dauert fünf Stunden.
Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht erfordert, dass der Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer 100 arbeitsrechtliche Fälle, davon mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren, nachweist, die er in den letzten drei Jahren als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Nach Antragstellung wird durch die Rechtsanwalskammer sehr genau und unter Zuhilfenahme von sachverständigen Gremien geprüft, ob alle Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. In Zweifelsfällen kann es zu einem Fachgespräch kommen, in dem der Antragssteller das Vorliegen der Voraussetzungen durch die Beantwortung von Fachfragen nachzuweisen hat. Erst wenn das Vorliegen der Voraussetzungen durch die Rechtsanwaltskammer festgestellt werden konnte, wird dem Rechtsanwalt das Recht eingeräumt, sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bezeichnen.