Wie wird eine Sozialauswahl durchgeführt?

Mit einer Sozialauswahl werden diejenigen Arbeitnehmer ausgewählt, die am wenigsten schutzbedürftig sind und daher als erste gekündigt werden. Anhand von vier Kriterien werden Punkte vergeben, aus denen eine Rangfolge ermittelt wird, welcher von mehreren Arbeitnehmern ausscheiden muss.

Zunächst muss der Arbeitgeber prüfen, wer überhaupt in den Topf kommt, d.h. welche Arbeitnehmer sind mit Blick auf ihre Tätigkeiten vergleichbar.

Aus dieser Gruppe darf der Arbeitgeber allerdings sogenannte Leistungsträger, also Arbeitnehmer, die für den Betrieb besonders wichtig sind, herausnehmen. Der Arbeitgeber muss die Herausnahme mit objektiv belegbaren Tatsachen begründen können.

Die Kriterien einer Sozialauswahl

Die Auswahl findet dann unter Würdigung von vier Kriterien statt:

  • Lebensalter (Alter)
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltsverpflichtungen (Kinder)
  • Schwerbehinderung

Es gelten Besonderheiten, wenn eine besondere Personalstruktur erhalten werden soll. Tendenziell ist es jedoch so, dass ältere Mitarbeiter, die schon lange im Betrieb arbeiten und noch Unterhaltsverpflichtungen haben, als besonders schutzbedürftig gelten und bessere Chancen auf einen Verbleib im Unternehmen haben.

Wichtig: In einem Kündigungsschutzprozess hat der gekündigte Arbeitnehmer das Recht, von dem Arbeitgeber zu erfahren, warum ausgerechnet er gekündigt wurde. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Gründe darlegen, die zu seiner sozialen Auswahl führten. In der Praxis finden sich häufig Fehler in der Durchführung dieser Auswahl, daher liegen die Vorteile hier auf der Seite des Arbeitnehmers. Das führt in der Regel nicht dazu, dass sein Arbeitsplatz erhalten bliebe, aber die Chancen auf auf eine höhere Abfindung steigen.

Was ist eine Namensliste?

Um diese Risiken in einem Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, haben die Arbeitgeber ein großes Interesse daran, mit dem Betriebsrat eine gemeinsame Vereinbarung zu finden. Daher verhandeln sie gerne einen Interessenausgleich mit Sozialplan und einer Namensliste, in der die Arbeitnehmer aufgeführt werden, die eine Kündigung erhalten sollen. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass die Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehler überprüft werden kann und es für den Arbeitnehmer deutlich schwieriger geworden ist, die Kündigung abzuwehren.

Wichtig: Doch auch hier gibt es Möglichkeiten. Zum einen werden häufig die Formalitäten einer solchen Vereinbarung nicht eingehalten. Außerdem sind die Ansprüche an eine Namensliste hoch und es finden sich tatsächlich öfter grobe Fehler. Auch eine Kündigung, die auf einer Namensliste basiert, ist daher angreifbar und gerade für länger beschäftigte Arbeitnehmer lohnt sich eine Klage meistens.