Im Folgenden werden folgende Begriffe aus dem Arbeitsrecht zur Betriebsratswahl erläutert:

Der Wahlvorstand hat sich zudem darüber Gedanken zu machen, welche organisatorische Einheit den Betrieb bildet und welche Personen dieser als Arbeitnehmer angehören. Dies kann im Einzelfall eine schwer zu beantwortende Frage sein.