Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Die Einhaltung demokratischer Regeln durch das Gremium ist Grundlage für dessen Legitimation zur Mitbestimmung an betrieblichen Entscheidungen. Deswegen kommt neben der Wahl der Mitglieder insbesondere auch der Geschäftsführung des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zu.

Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Arbeit eines Betriebsrats ist außerdem die Teilnahme seiner Mitglieder an einer Schulung und die Achtung vom Informationsrecht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber.

Die Mitbestimmung von Betriebsräten beschränkt sich grundsätzlich auf kollektive Regelungen im Betrieb, d. h. auf Fragen, die nicht nur den einzelnen Arbeitnehmer, sondern mehrere Beschäftigte betreffen oder jedenfalls betreffen können.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergibt sich die Zuständigkeit vom Betriebsrat insbesondere für folgende Bereiche:

Für Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind folgende Stellen zuständig:

  • Arbeitsgericht (Beschlussverfahren)
  • Einigungsstelle

In Verfahren vor dem Arbeitsgericht und in der Einigungsstelle sollten sich Betriebsräte einen erfahrenen Rechtsanwalt nehmen.