Personelle Angelegenheiten
Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung unterbreiten. Der Betriebsrat kann hier Weichen stellen
Personelle Angelegenheiten sind zunächst die Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung und Kündigung der Arbeitnehmer.
Daneben hat der Betriebsrat bei der Personalplanung sowie im Bereich der Ausschreibung von Arbeitsplätzen, beim Personalfragebogen und bei Beurteilungsgrundsätze Beteiligungsrechte. Auch bei der Berufsbildung hat der Betriebsrat umfangreiche Rechte, von denen er auch Gebrauch machen sollte. In diesem Bereich entscheidet sich häufig, welcher Arbeitnehmer später vielleicht gekündigt wird. Es geht hier um berufliche Entwicklungschancen für jeden Arbeitnehmer und damit auch um deren Gleichbehandlung.