Nach dem Wahltag für den Betriebsrat hat der Wahlvorstand die Benachrichtigung der Gewählten zu erledigen. Wenn klar ist, welche Bewerber die Wahl angenommen haben, erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats muss anberaumt werden. Schließlich ist noch der Umgang mit den Wahlunterlagen zu klären.