Am Wahltag ist das Wahllokal zu eröffnen und der Wahlgang durchzuführen. Kurz vor Abschluss der Wahl sind die Stimmen der Briefwähler in die Wahlurne zu legen. Nach Abschluss des Wahlgangs beginnt die Auszählung der Stimmen. Aus dem Ergebnis der Stimmauszählung erfolgt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Art der Ermittlung hängt davon ab, ob die Wahl als Listenwahl oder als Personenwahl durchgeführt worden ist. Schließlich hat am Ende des Wahltag der Wahlvorstand noch eine Wahlniederschrift zu fertigen.