Der Gesetzgeber hat zur Steigerung der Effektivität bzw. zur Bewahrung der Handlungsfähigkeit die Bildung eines Betriebsrat Ausschuss vorgesehen. Gerade bei größeren Betriebsräten ist es aufwendig, den gesamten Betriebsrat zusammenzurufen. Auch die Entscheidungsprozesse sind unter Umständen langwierig. Der Gesetzgeber räumt hier dem Betriebsrat eine Möglichkeit ein, bestimmte Zuständigkeiten in einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe zu verlagern.

Die „Mutter aller Ausschüsse“ stellt der Betriebsrat Ausschuss dar. Er ist unter bestimmten Voraussetzungen zwingend einzurichten.

Neben dem Betriebsrat Ausschuss können „weitere Ausschüsse“ eingerichtet werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wirtschaftsausschuss einzurichten.