Der Wahlvorstand muss als Vorbereitung der Betriebsratswahl dann die Wählerliste und das Wahlausschreiben fertigen und veröffentlichen. Die Arbeitnehmer werden aufgefordert, eine Vorschlagsliste einzureichen. Die Prüfung der Vorschlagsliste ist die nächste Aufgabe des Wahlvorstands. Es folgt die Bekanntgabe der Vorschlagslisten, die der Wahlvorstand als gültig anerkannt hat.

Für die Wahl können jetzt auch die Stimmzettel gefertigt werden und ggf. ist eine Briefwahl zu ermöglichen.