Nach Ablauf der Fristen zur Einreichung und Nachbesserung der Vorschlagslisten bei der Betriebsratswahl macht der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt wie das Wahlausschreiben.

Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe muss der Wahlvorstand dies gemacht haben. Die Bekanntmachung erfolgt unter der Reihenfolge der ausgelosten Ordnungsnummern und den vorgeschlagenen bzw. vom Wahlvorstand festgelegten Kennwörtern.