Rechtsanwälte Burghardt Seybold Tscherch Bechert
In diesem Abschnitt werden die Grundlagen des Arbeitsrechts erläutert. Darum wird zunächst kurz die Frage beanwortet: "Was ist Arbeitsrecht?"
Das Arbeitsrecht ist wir dem Zivilrecht zugeordnet. Es bestehen hier aber zu den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erhebliche Unterschiede. Es bestehten oft spezeille Regelungen im Arbietsrecht. so werden die Rechtsquellen vom Arbeitsrecht kurz vorgestellt. Schooließlich werden Grundbegriffe vom Arbeitsrecht, wie etwa Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betrieb erläutert.
nicht unerwähnt bleiben soll, dass ein Rechtsanwalt sich in Deutschland im Arbeitsrecht eine besondere Qualifikation erwerben kann. Nach einem entsprechenden Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer in dem er seine besondere Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht nachzuweisen hat, kann sich der Rechtsanwalt dann zugleich auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen.
Arbeitsrechtskanzlei
Burghardt Seybold Tscherch Bechert
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
Tel. 030-25 43 96-0