Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten?

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin bieten Ihnen eine kurzfristige und kostenlose Ersteinschätzung an, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Wir sind spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Ihr Anwalt für die Kündigungsschutzklage in Berlin: 

Unsere Kanzlei Bechert Rechtsanwälte in Berlin hat zahlreiche zufriedene Mandanten, die unseren Erfolg bestätigen. Wir sind bekannt für vertrauensvolle Zusammenarbeit, kompetente und schnelle Hilfe sowie persönliche, erstklassige Beratung – insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

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Mehr Informationen

Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? 

Eine Kündigung muss nicht das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Der Kündigungsschutz umfasst zahlreiche Schutzrechte für Arbeitnehmer, die sicherstellen, dass eine Entlassung nicht ohne triftigen Grund erfolgen darf. Hält sich der Arbeitgeber – absichtlich oder unabsichtlich – nicht an diese Vorgaben, ist die Kündigung unwirksam.

Es lohnt sich immer, eine Kündigung von einem Anwalt für Kündigungsschutzklagen prüfen zu lassen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, können wir Ihnen die beste Vorgehensweise aufzeigen. In der Regel ist es sinnvoll, zusammen mit einem Anwalt Kündigungsschutzklage zu erheben, um zu klären, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Auch für Arbeitnehmer, die eine Abfindung anstreben, kann eine Kündigungsschutzklage von Vorteil sein. Das gerichtliche Verfahren bietet strategische Vorteile bei der Verhandlung über die Höhe der Abfindung. Außerdem ermöglicht nur eine Klage, einen Abfindungsvergleich protokollieren zu lassen. Durch diesen Vergleich kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, sich an die getroffene Einigung zu halten.

Die Kanzlei Bechert Rechtsanwälte: Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer!

Rechtsanwalt Martin Bechert

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christian Lunow

Rechtsanwalt Christian Lunow

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwaltskosten der Kündigungsschutzklage

Vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei den eigenen Anwalt bezahlen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihren Anwalt selbst tragen, auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Wer den Rechtsstreit verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten übernehmen. Wird jedoch ein Vergleich geschlossen, entfallen in der Regel die Gerichtskosten, was für beide Parteien vorteilhaft sein kann.

Unser Honorar richtet sich nach den gesetzlichen Mindestgebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Diese klaren Richtlinien bieten Ihnen Transparenz und Sicherheit bei der Kostenplanung. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die anfallenden Anwaltskosten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um mehr über die Kosten und Ihre finanziellen Möglichkeiten zu erfahren.

Beispiele für Anwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich durch Reisekosten von unserem Standort Berlin zu auswärtigen Gerichten höhere Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben können. Diese zusätzlichen Kosten variieren je nach Entfernung und Dauer der Reise. Unsere Beratung umfasst eine detaillierte Aufklärung über mögliche Ausgaben, damit Sie stets über alle Kosten informiert sind.

Bruttomonatsgehaltbei Urteilbei Vergleich
500 EUR365,93 EUR478,97 EUR
1.000 EUR597,98 EUR860,96 EUR
1.500 EUR925,22 EUR1.285,79 EUR
1.750 EUR1.076,95 EUR1.498,21 EUR
2.500 EUR1.380,40 EUR1.923,04 EUR
3.000 EUR1.532,13 EUR2.135,45 EUR
3.200 EUR1.683,85 EUR2.347,87 EUR
4.000 EUR1.820,70 EUR2.539,46 EUR
4.500 EUR1.957,55 EUR2.731,05 EUR
6.000 EUR2.094,40 EUR2.922,64 EUR
7.000 EUR2.231,25 EUR3.114,23 EUR
8.000 EUR2.368,10 EUR3.305,82 EUR
9.000 EUR2.591,22 EUR3.618,19 EUR
11.000 EUR2.814,35 EUR3.930,57 EUR
15.000 EUR3.260,60 EUR4.555,32 EUR

Kündigungsschutzklage ohne finanzielles Risiko

Rechtsschutzversicherung 

Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen die Abwicklung Ihres Verfahrens – von der Deckungsanfrage über die Berichterstattung bis hin zur Abrechnung.

Kooperationsanwälte der ARAG

Wir sind Kooperationsanwälte der ARAG. Als ARAG-Versicherter profitieren Sie von unserer direkten Verbindung zur Versicherung, die eine besonders schnelle und flexible Bearbeitung Ihres Haftungsfalls ermöglicht.

Prozessfinanzierung mit der Indemnis Group

Wir arbeiten mit dem Prozessfinanzierer der Indemnis Group zusammen, um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen.  Ab einer zu erwartenden Abfindung von 10.000 Euro übernimmt die Indemnis Group die Risiken Ihres Verfahrens gegen eine Provision, die nur im Erfolgsfall zu zahlen ist.

Prozesskostenhilfe beantragen

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen und in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns für unsere Mandanten um die Antragstellung und die Abrechnung gegenüber dem Arbeitsgericht, ohne dass weitere Kosten anfallen.

 Ihre Vorteile als Mandant unserer Kanzlei Bechert in Berlin:

Termin innerhalb von 24 Stunden

Kostenlose Ersteinschätzung (bei Kündigung)

Über 20 Jahre Erfahrung

Persönliche Betreuung

Über 10.000 bearbeitete Fälle

Zweisprachige Betreuung (Deutsch & Englisch)

Fachanwälte für Arbeitsrecht

100 % Anwälte für Arbeitnehmer

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine gerichtliche Klage, die ein Arbeitnehmer erhebt, um die Wirksamkeit einer ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung überprüfen zu lassen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Kündigung beispielsweise sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Die Dauer einer Kündigungsschutzklage kann variieren. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauert ungefähr ein Jahr. Wenn eine Einigung in einem Vergleich erzielt wird, kann sich die Dauer erheblich verkürzen, im Falle einer Berufung deutlich verlängern.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Einzelfall. Sie hängt von Faktoren wie der Betriebszugehörigkeit, der Beschäftigungsdauer und dem Bruttojahresgehalt des Klägers ab. Oft wird sie im Rahmen eines Vergleichs verhandelt. Als grobe Daumenregel gilt, dass die Abfindung 0,5 Monatslöhne pro Arbeitsjahr beträgt.

Wie hoch sind die Chancen bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgschancen, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben, hängt von den spezifischen Umständen ab, wie formalen Fehlern des Arbeitgebers oder unzureichenden Kündigungsgründen. Statistisch gesehen enden viele Verfahren in einem Vergleich, was die Chancen auf eine günstige Einigung erhöht.

Wer übernimmt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage trägt jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten entfallen auf die Partei, zu deren Ungunsten entschieden wurde. Bei einer Einigung auf einen Vergleich entfallen die Gerichtskosten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten. Andernfalls bieten wir mit der Indemnis Group eine Prozessfinanzierung an.

Was passiert, wenn man die Kündigungsschutzklage verliert?

Wenn die Kündigungsschutzklage abgewiesen wird, bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet zu dem im Kündigungsschreiben genannten Termin. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Wie oft gewinnen Arbeitgeber vor Gericht?

Genaue Aussagen zur Erfolgsquote von Arbeitgebern bei Kündigungsschutzklagen können nicht getroffen werden, weil viele Klagen mit einem Vergleich enden. Entscheidend für einen Erfolg der Kündigungsschutzklage sind die Fachkompetenz und das Verhandlungsgeschick der Anwälte. In mehr als der Hälfte der Fälle erzielen die Parteien einen Vergleich, oft zugunsten des Arbeitnehmers.

Die nächsten Schritte zu Ihrem Recht als Arbeitnehmer

Kostenlose Erstberatung

Schnelle Termine: Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir bieten kurzfristige und kostenlose Termine an, in denen Ihnen ein Anwalt eine erste Orientierung gibt. Buchen Sie eine Ersteinschätzung per Telefon oder per Videocall.

Kompetente Ersteinschätzung: In dem Gespräch ordnet ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt Ihren Fall ein und erklärt mögliche Vorgehensweisen. Außerdem erhalten Sie eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Beratung auch auf Englisch möglich: International clients welcome! Our Law firm offers the option to conduct the consultation in English.

Außergerichtliche Geltendmachung

Individuelle Vorgehensweise: Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, entwickelt Ihr Anwalt eine Strategie, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Außergerichtliche Verhandlungsführung: Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber, um eine für Sie vorteilhafte Lösung zu erreichen – sei es eine Abfindung, eine Weiterbeschäftigung oder eine andere einvernehmliche Lösung. 

Anwaltliche Schweigepflicht: Selbstverständlich behandeln wir ihr Anliegen streng vertraulich.


Klageverfahren

Gerichtliches Vorgehen in allen Instanzen: Falls erforderlich, erheben wir für Sie die Klage vor dem Arbeitsgericht. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent und engagiert vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und, falls erforderlich, vor dem Bundesarbeitsgericht.

Umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt: Wir stehen ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und informieren Sie über den Stand der Dinge.

Finanzierungsmöglichkeiten der Anwaltskosten: Kündigungsschutzklagen bei voller Kostenkontrolle – wir bieten Ihnen verschiedene Modelle zur Finanzierung Ihrer Kündigungsschutzklage an, um das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten.

Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte

Nach der Klage: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis das gerichtliche Urteil oder der Vergleich umgesetzt wurde

Rechtsdurchsetzung: Sollte der Arbeitgeber die Vereinbarung nicht einhalten, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich im Wege der Zwangsvollstreckung durch.