Anwalt für Abfindung: Erfolgreich eine angemessene Abfindung verhandeln
Steht Ihnen nach der Kündigung eine Abfindung zu? Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht, aber es gibt viele Wege, wie Sie eine bekommen können. Ob der Erhalt einer Abfindung möglich ist, hängt vom Verhandlungsgeschick Ihrer anwaltlichen Vertretung ab.
Sie wurden entlassen? Was jetzt?
Der Verlust des Arbeitsplatzes wirft viele Fragen auf, besonders hinsichtlich Ihrer finanziellen Zukunft und Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Steht mir eine Abfindung zu oder kann ich eine Abfindung einklagen?
Der Gedanke, gegen den Arbeitgeber rechtlich vorzugehen, kann einschüchternd sein und emotionale Belastungen mit sich bringen. Lassen Sie sich von diesen Unsicherheiten nicht den Schlaf rauben, sondern setzen Sie auf unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht.
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Mehr InformationenAnwalt für die Verhandlung von Abfindungen in Berlin:
Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie die Abfindung bekommen, die Ihnen zusteht. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und gehen für Sie in Verhandlung.
Sobald ein gekündigter Arbeitnehmer Klage erhebt, gerät der Arbeitgeber unter Druck. Um das Risiko eines – vielleicht jahrelangen – Prozesses zu vermeiden, sind viele Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Manchmal bieten Sie dem Beschäftigten, den sie kündigen wollen, auch eine direkte Abfindung an. Unsere Erfahrung: Das Angebot des Arbeitgebers enthält meist noch Spielraum nach oben.
Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Je nach Branche und Betriebszugehörigkeit variieren die Summen stark.
Auch die Einschätzung der rechtlichen Situation spielt eine Rolle: Wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, erhöhen sich die Chancen auf eine Abfindung.
Entscheidend ist, dass eine Abfindung immer das Ergebnis von Verhandlungen ist.
Wir übernehmen das gerne für Sie.
Mit uns an Ihrer Seite treten Sie nachdrücklich gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Wer hat ein Anrecht auf eine Abfindung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Es gibt jedoch Fälle, in denen gekündigten Arbeitnehmern eine Abfindung zusteht:
- Betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG: Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet, können Sie 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erhalten, wenn Sie auf eine Klage verzichten.
- Gerichtliches Auflösungsurteil: Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, kann es eine Abfindung von bis zu 12, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monatsgehältern zusprechen.
- Sozialplan: Bei größeren Entlassungswellen kann ein Sozialplan Abfindungen festlegen, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt werden.
- Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG): Wenn Betriebsänderungen ohne rechtzeitige Beteiligung des Betriebsrats durchgeführt werden, kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen, der einer Abfindung ähnlich ist.
Weitere Möglichkeiten für Abfindungen:
- Aufhebungsvertrag: Abfindungen werden oft im Rahmen von Aufhebungsverträgen angeboten, um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Verhandlungen: Bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung kann eine Abfindung durch Verhandlungen erreicht werden, um das Risiko für den Arbeitgeber zu minimieren.
- Tarifvertrag: Einige Tarifverträge sehen Abfindungen in speziellen Fällen vor, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen können.
Die Höhe einer Abfindung richtet sich meist nach der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem aktuellen Monatsgehalt, Ihrem Alter und Ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Als Faustregel wird oft ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Ob eine solche Summe erreicht wird, variiert in jedem Einzelfall und hängt maßgeblich von der Vorgehensweise ab. Eine gute arbeitsrechtliche Beratung und eine geschickte Verhandlungsführung sind der Schlüssel zum Erfolg.
Abfindungsrechner: Was steht Ihnen zu?
Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie ganz einfach Ihre potentielle Abfindungshöhe. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur unverbindlich ist.
Hohe Abfindung: Wann bestehen gute Chancen?
Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung sind besonders gut, wenn die Kündigung angreifbar ist – beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Fehler in der Sozialauswahl gemacht hat, wie die falsche Bewertung Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihres Alters oder Ihrer familiären Situation. Auch formale Mängel, wie eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, können Ihren Anspruch stärken.
Bei betriebsbedingten Kündigungen steigt Ihre Abfindungschance, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass Ihre Stelle wirklich dauerhaft entfällt oder wenn es alternative Einsatzmöglichkeiten gibt.
Zudem sind Abfindungen höher, wenn der Kündigungsprozess Fehler enthält, etwa bei ungenauen oder widersprüchlichen Begründungen. Wir sorgen dafür, dass diese Punkte aufgedeckt und zu Ihrem Vorteil genutzt werden.
Abfindung ohne Risiko verhandeln
Rechtsschutzversicherung
Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen die Abwicklung Ihres Verfahrens – von der Deckungsanfrage über die Berichterstattung bis hin zur Abrechnung.
Kooperationsanwälte der ARAG
Wir sind Kooperationsanwälte der ARAG. Als ARAG-Versicherter profitieren Sie von unserer direkten Verbindung zur Versicherung, die eine besonders schnelle und flexible Bearbeitung Ihres Haftungsfalls ermöglicht.
Prozessfinanzierung mit der Indemnis Group
Wir arbeiten mit dem Prozessfinanzierer der Indemnis Group zusammen, um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen. Ab einer zu erwartenden Abfindung von 10.000 Euro übernimmt die Indemnis Group die Risiken Ihres Verfahrens gegen eine Provision, die nur im Erfolgsfall zu zahlen ist.
Prozesskostenhilfe beantragen
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen und in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns für unsere Mandanten um die Antragstellung und die Abrechnung gegenüber dem Arbeitsgericht, ohne dass weitere Kosten anfallen.
Ihre Vorteile als Mandant unserer Kanzlei Bechert in Berlin:
Termin innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose Ersteinschätzung (bei Kündigung)
Über 25 Jahre Erfahrung
Persönliche Betreuung
Über 10.000 bearbeitete Fälle
Zweisprachige Betreuung (Deutsch & Englisch)
Fachanwälte für Arbeitsrecht
100 % Anwälte für Arbeitnehmer
Wichtige Fragen zur Abfindung
Verringert die Abfindung das Arbeitslosengeld?
Eine korrekt verhandelte Abfindung beeinflusst das Arbeitslosengeld in der Regel nicht. Es kommt jedoch auf den genauen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Bei Fehlern in der Vertragsgestaltung kann es zu Kürzungen kommen – genau hier setzen wir an, um dies zu verhindern.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja, Ihre Abfindung ist steuerpflichtig. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren, etwa durch die sogenannte Fünftelregelung. Wir beraten Sie als Anwalt für Arbeitsrecht und Abfindung dazu umfassend und sorgen dafür, dass Sie am Ende das Beste für sich herausholen.
Die nächsten Schritte zu Ihrem Recht als Arbeitnehmer
Erstberatung zum fairen Pauschal-Honorar
Schnelle Termine: Wählen Sie zwischen einer Beratung per Telefon oder Video-Call. Klicken Sie hier, um einen Termin zur Erstberatung zum Pauschal-Honorar von 200,00 EUR zu vereinbaren.
Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht: In diesem ersten Gespräch wird ein erfahrener Arbeitsrechtanwalt Ihren Fall einschätzen und erklären, wie weiter vorgegangen werden kann.
Kostenkontrolle: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit der weiteren Verhandlung der Abfindung zu beauftragen, klären wir mit Ihnen vorab die konkreten Kosten ab. Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab. In Ausnahmefällen und auf Wunsch unserer Mandanten kann hiervon abgewichen werden.
Erteilung des Mandats & Verhandlung der Abfindung
Individuelle Vorgehensweise: Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, entwickelt Ihr Anwalt eine Verhandlungsstrategie, die auf Ihren spezifischen Fall angepasst ist.
Verhandlung der Abfindung: Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber die bestmögliche Abfindungshöhe und sorgen dafür, dass ein nahtloser Übergang ins Arbeitslosengeld möglich ist.
Anwaltliche Schweigepflicht: Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen streng vertraulich.
Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte
Vertragsunterzeichnung: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis der Abfindungsvertrag rechtskräftig ist.
Abschluss: Wir beraten Sie im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang ins Arbeitslosengeld oder in eine Anschlussbeschäftigung.
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Wir legen großen Wert darauf, für Sie stets gut und schnell erreichbar zu sein. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Rechtsberatung zur Abfindung und allen weiteren arbeitsrechtlichen Anliegen.