Sie wurden entlassen? Was jetzt?

Der Verlust des Arbeitsplatzes wirft viele Fragen auf, besonders hinsichtlich Ihrer finanziellen Zukunft und Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Steht mir eine Abfindung zu oder kann ich eine Abfindung einklagen? 

Der Gedanke, gegen den Arbeitgeber rechtlich vorzugehen, kann einschüchternd sein und emotionale Belastungen mit sich bringen. Lassen Sie sich von diesen Unsicherheiten nicht den Schlaf rauben, sondern setzen Sie auf unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht. 

AUSGEZEICHNET
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Franziska Otto
02/08/2026
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Ich wurde nach meinem Empfinden sehr gut von Frau Chyle betreut. Mein Anliegen wurde schnell und transparent bearbeitet. Bin sehr zufrieden und empfehle definitiv weiter. Herzlichen Dank nochmal.
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Estonman
29/07/2026
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I worked with Hannah and she is professional who finds time for her clients. I can reccomend this place!
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Alex Beat
28/07/2026
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Meine Kollegen und ich standen plötzlich vor einer schwierigen Situation mit unserem Arbeitgeber. Wir waren etwa 30 Personen. Manch einer musste eine Kündigungsschutzklage, einklagen des Annahmeverzugslohns oder gar beides einreichen. Herr Bechert entschied sich uns alle auf einmal anzunehmen und bearbeitete unsere Fälle. Alle Fristen wurden eingehalten, die Kommunikation war transparent und bei weiteren Fragen wurde jeder einzeln beraten. Die situation hätte nicht besser ausgehen können und das habe ich und meine Kollegen dem Herrn Bechert sowie Herrn Ernst zu verdanken! Sowie ein riesen Dankeschön an alle die mitgewirkt haben! Sollte ich in Zukunft einen Rechtsbeistand im Bereich Arbeitsrecht benötigen, ist die Kanzlei Bechert meine erste Anlaufstelle. Es war mir eine Freude. Mit besten Grüßen, Alex. B.
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Aslihan A.
20/07/2026
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Ich kann die Kanzlei Bechert uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Als unser Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen hat, standen plötzlich über 30 Kolleginnen und Kollegen vor der Situation, innerhalb kürzester Zeit Kündigungsschutzklagen einreichen zu müssen. Herr Martin Bechert und Herr Ernst haben ohne zu zögern alle Betroffenen aufgenommen und sich sofort um unsere Verfahren gekümmert. In einer so außergewöhnlichen Situation war das alles andere als selbstverständlich. Trotz der hohen Anzahl an Mandanten wurde jeder Einzelne professionell betreut und ernst genommen. Sämtliche Fristen wurden zuverlässig eingehalten, alle notwendigen Schriftsätze wurden umgehend erstellt und eingereicht, und wir konnten uns jederzeit darauf verlassen, dass unsere Interessen mit höchster Sorgfalt vertreten wurden. Besonders hervorheben möchte ich Herrn Martin Bechert und Herrn Ernst. Beide haben sich mit außergewöhnlichem Engagement für ihre Mandanten eingesetzt und stets das Ziel verfolgt, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Man hat zu jeder Zeit gespürt, dass sie nicht nur ihren Beruf ausüben, sondern mit voller Überzeugung und großem persönlichen Einsatz für ihre Mandanten kämpfen. Mit ihrer hervorragenden fachlichen Kompetenz, fundierten Argumentationsgrundlagen und ihrem Verhandlungsgeschick haben sie sich mit vollem Einsatz für unsere Interessen starkgemacht. Dieses Engagement hat großes Vertrauen geschaffen und uns in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Ein großes Lob verdient außerdem das gesamte Sekretariat. Die Erreichbarkeit war hervorragend, Rückrufe erfolgten schnell und freundlich, E-Mails wurden zeitnah beantwortet und auf jede Frage wurde geduldig eingegangen. Gerade in einer emotional belastenden Situation ist das unglaublich wertvoll. Als Mitglied des Betriebsrats durfte ich außerdem die Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und unserem Gremium intensiv erleben. Die Abstimmung funktionierte jederzeit reibungslos, Gerichtstermine wurden professionell vorbereitet und wahrgenommen, und die Kommunikation war stets transparent und zuverlässig. Diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich unterstützen konnten. Ich persönlich bin Herrn Martin Bechert und Herrn Ernst außerordentlich dankbar. Durch ihre hervorragende Vertretung konnte ich meine rechtlichen Ziele erreichen. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens fühlte ich mich jederzeit bestens aufgehoben und wusste, dass meine Interessen in den besten Händen sind. Wer eine Kanzlei sucht, die fachliche Exzellenz, Einsatzbereitschaft, Menschlichkeit und absolute Zuverlässigkeit vereint, ist bei der Kanzlei Bechert genau richtig. Dass eine Kanzlei innerhalb kürzester Zeit über 30 Kolleginnen und Kollegen aufnimmt, sämtliche Verfahren professionell betreut und dabei jedem einzelnen Mandanten die gleiche Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbringt, verdient höchsten Respekt. Vielen herzlichen Dank an Herrn Martin Bechert, Herrn Ernst und das gesamte Team für die hervorragende Unterstützung. Ich vergebe aus voller Überzeugung 5 Sterne und werde die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
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Marie Asonith profile picture
Marie Asonith
15/07/2026
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I highly recommend Mr. Felix Bornemann. From the very beginning, he handled my employment law case with professionalism, dedication, and great attention to detail. Throughout the negotiations, he always took the time to explain every legal aspect clearly, answered all of my questions patiently, and made sure I understood both the opportunities and the risks before making any decision. I always felt that he genuinely wanted to protect my interests. He negotiated tirelessly with my employer, secured important improvements to the agreement, and paid particular attention to protecting my entitlement to unemployment benefits. Even after the agreement was finalized, he continued to support me regarding the legal expenses insurance and remained committed to achieving the best possible outcome. What impressed me most was his honesty and transparency. He never made unrealistic promises but always provided clear, well-reasoned advice and was available whenever I needed guidance. During a very stressful period, I felt well represented and supported. I sincerely appreciate his commitment and professionalism and would not hesitate to recommend him to anyone looking for an experienced and dedicated employment lawyer.
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Malte Fürst profile picture
Malte Fürst
15/07/2026
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Super Beratung von Herrn Ernst!
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Marina Antolovic
26/06/2026
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Frau Pies hat mich während meines gesamten Verfahrens hervorragend begleitet. Fachlich auf sehr hohem Niveau! Super kompetent, engagiert und erklärt alles verständlich. Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Ich würde sie jederzeit weiterempfehlen. Vielen Dank!
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Niklas Pettersson
23/04/2026
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Fantastic services! I couldnt recommend them more.
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Karthik Mahesh
14/04/2026
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I had a consultation with Hannah that I found extremely valuable. She provided me with key information regarding the entire termination process , which enabled me to identify a few mistakes in how my company handled it and i was able to use this to my advantage.

Anwalt für die Verhandlung von Abfindungen in Berlin: 

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie die Abfindung bekommen, die Ihnen zusteht. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und gehen für Sie in Verhandlung. 

Sobald ein gekündigter Arbeitnehmer Klage erhebt, gerät der Arbeitgeber unter Druck. Um das Risiko eines – vielleicht jahrelangen – Prozesses zu vermeiden, sind viele Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Manchmal bieten Sie dem Beschäftigten, den sie kündigen wollen, auch eine direkte Abfindung an. Unsere Erfahrung: Das Angebot des Arbeitgebers enthält meist noch Spielraum nach oben.

Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Je nach Branche und Betriebszugehörigkeit variieren die Summen stark. 

Auch die Einschätzung der rechtlichen Situation spielt eine Rolle: Wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, erhöhen sich die Chancen auf eine Abfindung.

Entscheidend ist, dass eine Abfindung immer das Ergebnis von Verhandlungen ist. 

Wir übernehmen das gerne für Sie.

Mit uns an Ihrer Seite treten Sie nachdrücklich gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf und vermeiden rechtliche Fallstricke. 

Wer hat ein Anrecht auf eine Abfindung?

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Es gibt jedoch Fälle, in denen gekündigten Arbeitnehmern eine Abfindung zusteht:

  1. Betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG: Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet, können Sie 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erhalten, wenn Sie auf eine Klage verzichten.
  2. Gerichtliches Auflösungsurteil: Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, kann es eine Abfindung von bis zu 12, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monatsgehältern zusprechen.
  3. Sozialplan: Bei größeren Entlassungswellen kann ein Sozialplan Abfindungen festlegen, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt werden.
  4. Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG): Wenn Betriebsänderungen ohne rechtzeitige Beteiligung des Betriebsrats durchgeführt werden, kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen, der einer Abfindung ähnlich ist.

Weitere Möglichkeiten für Abfindungen:

  • Aufhebungsvertrag: Abfindungen werden oft im Rahmen von Aufhebungsverträgen angeboten, um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Verhandlungen: Bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung kann eine Abfindung durch Verhandlungen erreicht werden, um das Risiko für den Arbeitgeber zu minimieren.
  • Tarifvertrag: Einige Tarifverträge sehen Abfindungen in speziellen Fällen vor, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen können.

Die Höhe einer Abfindung richtet sich meist nach der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem aktuellen Monatsgehalt, Ihrem Alter und Ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Als Faustregel wird oft ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Ob eine solche Summe erreicht wird, variiert in jedem Einzelfall und hängt maßgeblich von der Vorgehensweise ab. Eine gute arbeitsrechtliche Beratung und eine geschickte Verhandlungsführung sind der Schlüssel zum Erfolg. 

Abfindungsrechner: Was steht Ihnen zu?

Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie ganz einfach Ihre potentielle Abfindungshöhe. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur unverbindlich ist. 

0.5
Ein Faktor von 0,5 bis 0,99 wird als Regelabfindung betrachtet. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind ausgeglichen oder unklar, und beide Seiten wollen das Arbeitsverhältnis beenden.

Hohe Abfindung: Wann bestehen gute Chancen?

Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung sind besonders gut, wenn die Kündigung angreifbar ist – beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Fehler in der Sozialauswahl gemacht hat, wie die falsche Bewertung Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihres Alters oder Ihrer familiären Situation. Auch formale Mängel, wie eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, können Ihren Anspruch stärken. 

Bei betriebsbedingten Kündigungen steigt Ihre Abfindungschance, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass Ihre Stelle wirklich dauerhaft entfällt oder wenn es alternative Einsatzmöglichkeiten gibt. 

Zudem sind Abfindungen höher, wenn der Kündigungsprozess Fehler enthält, etwa bei ungenauen oder widersprüchlichen Begründungen. Wir sorgen dafür, dass diese Punkte aufgedeckt und zu Ihrem Vorteil genutzt werden.

Abfindung ohne Risiko verhandeln

Rechtsschutzversicherung 

Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen die Abwicklung Ihres Verfahrens – von der Deckungsanfrage über die Berichterstattung bis hin zur Abrechnung.

Kooperationsanwälte der ARAG

Wir sind Kooperationsanwälte der ARAG. Als ARAG-Versicherter profitieren Sie von unserer direkten Verbindung zur Versicherung, die eine besonders schnelle und flexible Bearbeitung Ihres Haftungsfalls ermöglicht.

Prozesskostenhilfe beantragen

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen und in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns für unsere Mandanten um die Antragstellung und die Abrechnung gegenüber dem Arbeitsgericht, ohne dass weitere Kosten anfallen.

Ihre Vorteile als Mandant unserer Kanzlei Bechert in Berlin:

Termin innerhalb von 24 Stunden

Kostenlose Ersteinschätzung (bei Kündigung)

Über 25 Jahre Erfahrung

Persönliche Betreuung

Über 10.000 bearbeitete Fälle

Zweisprachige Betreuung (Deutsch & Englisch)

Fachanwälte für Arbeitsrecht

100 % Anwälte für Arbeitnehmer

Wichtige Fragen zur Abfindung

Verringert die Abfindung das Arbeitslosengeld?

Eine korrekt verhandelte Abfindung beeinflusst das Arbeitslosengeld in der Regel nicht. Es kommt jedoch auf den genauen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Bei Fehlern in der Vertragsgestaltung kann es zu Kürzungen kommen – genau hier setzen wir an, um dies zu verhindern.

Muss ich die Abfindung versteuern?

Ja, Ihre Abfindung ist steuerpflichtig. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren, etwa durch die sogenannte Fünftelregelung. Wir beraten Sie als Anwalt für Arbeitsrecht und Abfindung dazu umfassend und sorgen dafür, dass Sie am Ende das Beste für sich herausholen.

Die nächsten Schritte zu Ihrem Recht als Arbeitnehmer

Erstberatung zum fairen Pauschal-Honorar

Schnelle Termine: Wählen Sie zwischen einer Beratung per Telefon oder Video-Call. Klicken Sie hier, um einen Termin zur Erstberatung zum Pauschal-Honorar von 200,00 EUR zu vereinbaren. 

Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht: In diesem ersten Gespräch wird ein erfahrener Arbeitsrechtanwalt Ihren Fall einschätzen und erklären, wie weiter vorgegangen werden kann.

Kostenkontrolle: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit der weiteren Verhandlung der Abfindung zu beauftragen, klären wir mit Ihnen vorab die konkreten Kosten ab. Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab. In Ausnahmefällen und auf Wunsch unserer Mandanten kann hiervon abgewichen werden.

Erteilung des Mandats & Verhandlung der Abfindung

Individuelle Vorgehensweise: Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, entwickelt Ihr Anwalt eine Verhandlungsstrategie, die auf Ihren spezifischen Fall angepasst ist.

Verhandlung der Abfindung: Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber die bestmögliche Abfindungshöhe und sorgen dafür, dass ein nahtloser Übergang ins Arbeitslosengeld möglich ist.

Anwaltliche Schweigepflicht: Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen streng vertraulich. 

Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte

Vertragsunterzeichnung: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis der Abfindungsvertrag rechtskräftig ist. 

Abschluss: Wir beraten Sie im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang ins Arbeitslosengeld oder in eine Anschlussbeschäftigung. 

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin mit einem Anwalt für Arbeitsrecht!

Wir legen großen Wert darauf, für Sie stets gut und schnell erreichbar zu sein. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Rechtsberatung zur Abfindung und allen weiteren arbeitsrechtlichen Anliegen.