Kostenlose telefonische Erstberatung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

In einem etwa 15-minütigen Gespräch wird ein Anwalt Ihre Situation einschätzen, Erfolgsaussichten und Kosten erläutern sowie Ihre Fragen beantworten.

So geht’s:

Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung oder den Aufhebungsvertrag vor dem Termin per E-Mail an: kanzlei@arbeitsrecht-berlin.de

Bitte vermerken Sie im Betreff der E-Mail das Datum und die Uhrzeit Ihres Beratungsgesprächs. Zum vereinbarten Zeitpunkt ruft Sie ein Anwalt an.

Mandatierung

Wenn Sie sich nach der Erstberatung entscheiden, uns zu beauftragen, benötigen wir den Mandantenbogen und gegebenenfalls den Kündigungsbogen.

Über unser Online Formular können Sie Ihre Daten schnell und bequem digital übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich ist. Diese brauchen wir im Original per Post.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine E-Mail von uns, in welcher wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. In dieser E-Mail finden Sie noch einmal die Links zu den untenstehenden Formularen.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. 

Das Ausfüllen des Formulars dauert nur wenige Minuten. Alle Angaben werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.

Mandantenbogen

Zusatzbogen Kündigung

Erstberatung zu anderen Themen

Für alle anderen arbeitsrechtlichen Anliegen bieten wir eine Erstberatung zum Pauschalpreis von 200 € an. Diese umfasst eine gründliche Analyse Ihres Anliegens und eine erste rechtliche Einschätzung.
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten.
Wenn Sie uns im Anschluss beauftragen, wird die Erstgebühr angerechnet.

So geht’s:

Mandantenbogen

Weiteres Vorgehen
Falls Sie sich nach der Erstberatung zu einem weiteren Vorgehen entschließen, teilt Ihnen Ihr Anwalt mit, welche weiteren Unterlagen oder Informationen noch erforderlich sind.
Auch hier übernehmen wir bei bestehender Rechtsschutzversicherung gerne die Deckungsanfrage.