Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Ein Kündigungsschutzprozess kann teuer werden. Da ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Doch nicht alle Rechtsschutzversicherungen gewähren den gleichen Schutz. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nur übernommen, wenn Berufsrechtsschutz besteht. Ob der Bereich „Beruf“ abgedeckt ist, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen die Abwicklung Ihres Verfahrens. Das bedeutet, dass wir die Deckungsanfrage einholen und mit der Versicherung den notwendigen Umfang der Vertretung klären. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kümmern wir uns um erweiterte Deckungszusagen für das gerichtliche Verfahren. Wir informieren die Versicherungen über das Ergebnis des Verfahrens und kümmern uns um die Abrechnung.

Klarheit über die Kostenübernahme bringt eine Deckungszusage durch den Versicherer. Die Deckungsanfrage an die Versicherung übernehmen wir gerne für Sie. Die Anfrage erledigen wir für Sie kostenlos.

Unser Tipp:

Kooperationsanwälte der ARAG

Wir sind Kooperationsanwälte der ARAG. Die Rechtsschutzversicherung ARAG arbeitet mit besonders erfahrenen und qualifizierten Anwälten zusammen, um ihren Kunden eine bestmögliche anwaltliche Vertretung zu ermöglichen. Unsere Zusammenarbeit garantiert Ihnen unsere hohe fachliche Expertise und Erfahrung aus jahrzehntelanger Tätigkeit im Arbeitsrecht. 

Für Sie als ARAG-Versicherte hat das den Vorteil, dass wir direkte Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung haben. Dadurch können wir schnell eine Deckungsanfrage einholen und den Stand Ihres Verfahrens kommunizieren. Selbstverständlich übernehmen wir die Kostenabrechnung Ihrer rechtlichen Angelegenheit auch direkt gegenüber der ARAG, sodass Sie sich diesbezüglich um Nichts kümmern müssen.  

Unser Ansprechpartner bei der ARAG ist Herr Matthias Wieczorek.