Muster einer Kündigungsschutzklage

An das

Arbeitsgericht [Ort des Arbeitsgerichts]

[Anschrift des Arbeitsgerichts]

Klage

In dem Rechtsstreit

[Eigenen Namen und Adresse]

– Klagepartei –

gegen

[Namen und Adresse des Arbeitgebers]

– Beklagte –

wegen: Kündigung

erhebe ich Klage und werde beantragen:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [Datum auf dem Kündigungsschreiben] nicht beendet wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.

3. Im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1. und/oder zu 2. wird die Beklagte verurteilt, die Klagepartei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als [Tätigkeitsbezeichnung] weiter zu beschäftigen.

Begründung:

Die am [Geburtsdatum] geborene Klagepartei ist [Familienstand] und [Anzahl der Unterhaltsberechtigten] Personen bzw. Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Er ist seit dem [Datum: Aufnahme der Arbeit] bei der Beklagten als [Tätigkeitsbezeichnung] zuletzt mit einem monatlichen Bruttoentgelt von [Höhe Bruttomonatsgehalt] EUR bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von [Anzahl Wochenarbeitsstunden] Stunden beschäftigt.

Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden, § 23 Abs. 1 KSchG .

Mit Schreiben vom [Datum auf dem Kündigungsschreiben], welches dem Kläger am [Datum des Erhalts des Kündigungsschreibens] zuging, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum [Vorgesehenes Beendigungsdatum]. Ich füge das Kündigungsschreiben in Kopie bei.

Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und daher unwirksam. Es liegen keine Gründe im Verhalten oder in der Person des Klägers vor; ebenso wenig ist die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt. Sofern die Beklagte geltend macht, die Kündigung sei durch betriebsbedingte Gründe gerechtfertigt, wird die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl in Abrede gestellt. Die Beklagte wird aufgefordert, die Sozialauswahl offenzulegen und hierbei Namen und Sozialdaten von vergleichbaren Arbeitnehmern zu nennen.

Eine ordnungsgemäße Anhörung des im Betrieb der Beklagten bestehenden Betriebsrats wird mit Nichtwissen bestritten.

Der Klageantrag zu 2) ist ein selbstständiger allgemeiner Feststellungsantrag gemäß § 256 ZPO. Derzeit sind dem Kläger zwar keine weiteren Beendigungstatbestände bekannt. Es besteht aber die Gefahr, dass die Beklagte während dieses Rechtsstreits weitere Kündigungen aussprechen wird. Es wird deshalb mit dem Klageantrag zu 2) die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis auch durch solche weiteren Kündigungen nicht beendet wird.

Bei Obsiegen mit dem Kündigungsschutzantrag hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist (BAG GS 27.2.1985 – GS 1/84, NZA 1985, 702).

Zugleich macht der Kläger hiermit die durch die streitgegenständliche Kündigung bedrohten und regelmäßig fällig werdenden Ansprüche geltend. Sollte das Verfahren über das Jahresende hinaus fortdauern, begehrt der Kläger bereits jetzt die Übertragung seines (Rest-)Urlaubs in das Folgejahr.

Hochachtungsvoll

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(Ort), (Datum)

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(Unterschrift)