Martin Bechert Arbeitsrecht Berlin

Rechtsanwalt Martin Bechert

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Martin Bechert ist seit seiner Zulassung 1998 fast ausschließlich im Bereich Arbeitsrecht tätig. Wegen seiner Spezialisierung konnte er schon 2002 die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erwerben. Rechtsanwalt Bechert sieht sich als Arbeitnehmeranwalt und vertritt daher ausschließlich Beschäftigte und Betriebsräte. Von Arbeitgebern übernimmt Rechtsanwalt Bechert keine Mandate.

Als Referent von Schulungen für Betriebsräte ist Rechtsanwalt Bechert seit 2001 tätig. Der gebürtige Bremer ist zum Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität (Schwerpunkt Arbeitsrecht) zunächst nach München gegangen. Für das Referendariat, das er beim Kammergericht Berlin (Schwerpunkt Arbeitsrecht) absolvierte, kam er dann nach Berlin. Heute lebt Rechtsanwalt Bechert mit seiner Familie in Berlin-Schöneberg.

Interview mit Rechtsanwalt Martin Bechert

Martin Bechert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Seit 1998 vertritt er Arbeitnehmer und Betriebsräte und ist Gründer der Kanzlei Bechert Rechtsanwälte. Im Interview spricht er über seinen Weg zum Arbeitsrecht, sein Selbstverständnis als Rechtsanwalt und darüber, was ihm bei der Vertretung seiner Mandanten besonders wichtig ist.

1. Wie bist du zur Juristerei gekommen?

Eine wirklich fundierte Entscheidung war das damals nicht. Ich habe mich eher aus dem Bauch heraus für das Studium der Rechtswissenschaften entschieden. Das Recht selbst hat mich erst später wirklich interessiert. Mir gefiel vor allem die Vorstellung, damit etwas bewirken zu können.

2. Was macht für dich den Beruf des Rechtsanwalts aus?

Für mich zeichnet den Beruf des Rechtsanwalts vor allem seine Sinnhaftigkeit aus. Ich kann Menschen in schwierigen Situationen ganz konkret unterstützen und dazu beitragen, ihre Arbeitsbedingungen langfristig zu verbessern. Zu erleben, dass meine Arbeit für jemanden einen echten Unterschied macht, bereitet mir große Freude.

Damit verbunden sind für mich auch ein besonderes Maß an Engagement und Verantwortung. Wenn mir ein Mensch eine Angelegenheit anvertraut, die für ihn persönlich von großer Bedeutung ist, ist das ein erheblicher Vertrauensbeweis. Dieses Vertrauen ernst zu nehmen und mich mit ganzer Kraft für die Interessen meiner Mandanten einzusetzen, treibt mich jeden Tag an.

3. Warum vertrittst du nur Arbeitnehmer und Betriebsräte und keine Arbeitgeber?

Früher habe ich auch Arbeitgeber vertreten, darunter bedeutende Unternehmen und ein deutsches Bundesland. Dabei habe ich jedoch gemerkt, dass ich nicht auf die Arbeitgeberseite gehöre. Bei den Arbeitnehmern und Betriebsräten bin ich zu Hause.

4. Seit wann bist du Rechtsanwalt?

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und habe mich früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

5. Warum sind alle Rechtsanwälte der Kanzlei Fachanwälte für Arbeitsrecht oder streben diesen Titel an?

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Alle Rechtsanwälte verfügen über besondere Erfahrung auf diesem Gebiet und streben den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ an, sofern sie ihn nicht bereits führen.

Wir arbeiten fachlich eng zusammen und tauschen uns regelmäßig über neue rechtliche Entwicklungen und komplexe Fragestellungen aus. Unsere Mandanten profitieren deshalb nicht nur von ihrem persönlichen Ansprechpartner, sondern von der arbeitsrechtlichen Kompetenz des gesamten Teams. So gewährleisten wir eine spezialisierte, aktuelle und verlässliche Beratung – unabhängig davon, welcher Rechtsanwalt das Mandat betreut.

6. Was macht dir an deinem Beruf besonders viel Spaß?

Verhandeln.

7. Was ist dir im Verhältnis zu deinen Mandanten besonders wichtig?

Das Wichtigste ist das Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Das gilt in beide Richtungen: Der Mandant muss sich darauf verlassen können, dass sein Anwalt ihn kompetent, ehrlich und umfassend berät. Umgekehrt ist auch der Anwalt darauf angewiesen, vollständig und offen informiert zu werden. Wenn dieses gegenseitige Vertrauen besteht, findet sich für alles andere eine Lösung.

8. Warum sollte sich ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung gerade von dir vertreten lassen?

Natürlich bin ich ein erfahrener Anwalt. Das spricht sicherlich für mich. Aus meiner Sicht ist das aber nicht der entscheidende Punkt. Wichtig ist mir, dass ich für jeden Mandanten, den ich vertrete, notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht kämpfe. Das heißt nicht, dass ich meinen Mandanten einen solchen Weg einreden möchte oder dass er in jedem Fall sinnvoll wäre. Aber ich bin bereit, ihn zu gehen. Bei mir wird kein Mandant zu einem schlechten Vergleich gedrängt.

9. Welches Verhältnis hast du zu deinen Rechtsanwaltskollegen auf der Arbeitgeberseite?

Für mich ist es wichtig, die berufliche Rolle und den Menschen, der sie ausübt, klar voneinander zu trennen. Es ist keineswegs verwerflich, sich mit Nachdruck für die Interessen von Arbeitgebern einzusetzen. Mein Verständnis endet allerdings dort, wo Arbeitgeberanwälte versuchen, Betriebsratsmitglieder gezielt zu schikanieren und dadurch die Arbeit des Betriebsrats zu behindern oder den Betriebsrat auszuschalten.

Im Übrigen sind wir alle Menschen: Wie überall verstehe ich mich mit manchen Kollegen besser als mit anderen – ganz unabhängig davon, ob sie auch Arbeitgeber vertreten.