Was bewirkt eine Kündigungsschutzklage?

Wer eine Kündigungsschutzklage einreicht, möchte die Kündigung vor dem Arbeitsgericht aus formalen oder inhaltlichen Gründen als unwirksam erklären lassen. 

Bei jeder Kündigungsschutzklage gibt es drei mögliche Ausgangs-Szenarien

  • Der Arbeitnehmer siegt vor Gericht. 
  • Der Arbeitnehmer verliert vor Gericht. 
  • Es kommt zu einem Vergleich. 

Je nachdem, welches Szenario eintritt, profitieren Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vom Ausgang des Verfahrens. 

Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer siegt vor Gericht

Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich, wenn das Gericht die Kündigung als unwirksam zurückweist. In diesem Falle wird die Ausgangssituation wiederhergestellt – ganz so, als hätte es keine Kündigung gegeben. 

Habt der Arbeitnehmer den Prozess gewonnen, muss das Unternehmen diesen weiter beschäftigen und eventuell ausgesetztes Gehalt nachzahlen

Oft ist das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Parteien jedoch nach einer Kündigungsschutzklage zerrüttet. Eine Weiterbeschäftigung ist dann meist von beiden Seiten nicht mehr gewünscht. In dieser Situation erhält der Arbeitnehmer oft eine angemessene Abfindung.  

Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer verliert vor Gericht

Im Falle einer Niederlage vor Gericht erklärt das Arbeitsgericht die Kündigung als wirksam. Das Arbeitsverhältnis ist beendet

Der Arbeitnehmer muss nun

  • die Gerichtskosten zahlen,
  • die Anwaltskosten (wenn beansprucht) zahlen und
  • auf eine Abfindung verzichten. 

Kündigungsschutzklage: Vergleich

Ein Vergleich dient beim Klageverfahren zur Beendigung des Verfahrens, indem per Verhandlung der Streitparteien eine Einigung ohne Richterspruch erzielt wird. Mit einem Vergleich, wird die  Kündigungsschutzklage geschlossen. Oft offerieren Unternehmen dem betroffenen Mitarbeiter eine Entschädigung, wenn dieser die Klage zurückzieht

Akzeptiert der Arbeitnehmer das Angebot, stimmt er damit auch der Kündigung zu. 

Ein Vergleich hat für das Unternehmen den Vorteil, dass es einen potenziell teuren und langwierigen Prozess vermeidet. Doch auch Arbeitnehmer profitieren von einem Vergleich bei einer Kündigungsschutzklage: 

  • Es entstehen keine Gerichtskosten. 
  • Die Abfindung fällt häufig höher aus als ohne Kündigungsschutzklage. 
  • Der Rechtsstreit ist schneller beendet.
  • Der Arbeitgeber muss kein Gehalt nachzahlen für die Zeit der Nichtbeschäftigung. 

Ein Vergleich wird regelmäßig im Gütetermin geschlossen – also während des Verfahrens und während einer Verhandlung. Der Vergleich kann in jeder Phase des Verfahrens vereinbart werden.

Voraussetzungen Kündigungsschutzklage: Wann kann ich als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Ein Unternehmen ist nicht berechtigt, seinen Arbeitnehmern ohne triftigen Grund zu kündigen. Das regelt das deutsche Recht in §4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). 

Wichtige Voraussetzungen für Kündigungsschutzklage sind: 

  • Es besteht Kündigungsschutz oder
  • die Kündigung ist unwirksam (z.B. sozial ungerechtfertigt).  

Welche Fristen sind bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten? 

Streben Sie eine Kündigungsschutzklage an, müssen Sie schnell handeln, denn die geltenden Fristen sind knapp bemessen. 

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage zu erheben. Diese dreiwöchige Klagefrist beginnt erst am Tag der schriftlichen Zustellung der Klage. 

Wurde diese Frist versäumt, gilt die Kündigung im Regelfall als wirksam. Es besteht nur in engen Grenzen die Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Klage. Diese wird allerdings nur bewilligt, wenn eine pünktliche Klageerhebung trotz aller Sorgfalt nicht möglich war. 

Möchten Sie einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen, gelten dafür folgende Bedingungen: 

  • Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. 
  • Im Antrag muss der Arbeitnehmer die Versäumnis-Gründe glaubhaft darlegen. 
  • Auch wenn der Anwalt die Frist versäumt, wird dies dem Arbeitnehmer zugerechnet. Eine nachträgliche Zulassung ist dann nicht möglich. 

Die zuständigen Arbeitsgerichte bewilligen derartige Anträge nur selten und unter strenger Prüfung. 

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Welche Unterlagen braucht man für eine Kündigungsschutzklage? 

Um Kündigungsschutzklage einzulegen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen: 

  • das Kündigungsschreiben, welches Sie vom Arbeitgeber erhalten haben
  • Gehaltsabrechnungen (der letzten 3-6 Monate)
  • Arbeitszeugnis beziehungsweise Zwischenzeugnis
  • Vollmacht, wenn Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen
  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • ggf. Antrag auf Prozesskostenhilfe 

Das Kündigungsschreiben ist das wichtigste Dokument für die Klageeinreichung. Weitere Dokumente sind ebenfalls relevant, können aber auch im Laufe des Verfahrens eingereicht werden.

Örtliche Zuständigkeit: Wo reicht man eine Kündigungsschutzklage ein? 

Arbeitnehmer müssen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Welches das ist, hängt vom Sitz des Unternehmens beziehungsweise dessen Rechtsform ab. 

Laut § 13 ZPO (Zivilprozessordnung) ist bei natürlichen Personen das Arbeitsgericht im Wohnort des Arbeitgebers zuständig. 

Bei juristischen Personen beziehungsweise einer Personengesellschaft ist das Arbeitsgericht zuständig, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet (§ 17 ZPO).

Ablauf Kündigungsschutzklage: Schritt für Schritt erklärt

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage lässt sich in maximal sechs Schritte einteilen. Wie lange der Prozess dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Je nachdem, ob es zu einem Vergleich kommt oder mehrere Verhandlungstermine und ein Urteil durch das Arbeitsgericht nötig sind, kann die Dauer 2 Wochen oder mehr als ein Jahr betragen. 

Aus der Praxis für Kündigungsschutzklagen in Berlin: Die meisten Vergleiche werden im Rahmen des Gütetermins geschlossen. Der Gütertermin wird in Berlin nach etwa 4-6 Wochen anberaumt. Daher mit mindestens 1 bis 2 Monaten zu rechnen.

Wir erklären Ihnen, welche Schritte zu einer Kündigungsschutzklage gehören und was während der einzelnen Phasen geschieht. 

Schritt 1: Einreichen der Klage

Der Anwalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer persönlich reicht die Klage inklusive des Kündigungsschreibens beim zuständigen Arbeitsgericht ein (Fristen beachten!). 

Schritt 2: Zustellung der Klage

Das Arbeitsgericht stellt dem Arbeitgeber eine Abschrift der Klage zu und informiert diesen dadurch über das Verfahren. 

Schritt 3: Gütetermin

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu einer Güteverhandlung geladen. Diese findet normalerweise innerhalb von 4-6 Wochen  nach Zustellung der Kündigungsschutzklage statt. Es ist möglich, dass das Arbeitsgericht ein persönliches Erscheinen beider Parteien anordnet. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nicht erscheinen, sondern es reicht des Sie einen Vertreter (z.B. Anwalt) zur Güteverhandlung schicken. 

Was ist ein Gütetermin?

Wie der Name verrät, ist das Ziel eines Gütetermins eine gütliche Einigung, auch Vergleich genannt. Ist dieser Termin erfolgreich, werden die Streitigkeiten beigelegt

Mögliche Ergebnisse eines Gütetermins sind: 

  • Beenden des Arbeitsverhältnisses
  • Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer
  • Ausstellen eines guten Arbeitszeugnisses 

Einigen sich beide Parteien gütlich, endet der Prozess ohne ein Urteil durch das Arbeitsgericht. 

Schritt 4: Kammertermin

Ein Kammertermin findet statt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich während des Gütetermins nicht einigen konnten. 

Vor der Verhandlung dürfen sich beide Parteien schriftlich zum Sachverhalt äußern sowie Beweise für die jeweilige Argumentation einreichen.  

Zwischen Gütetermin und Kammertermin vergehen so meist mehrere Monate. 

Der Kammertermin findet dann vor der gesamten Kammer statt. Diese besteht aus diesen Vertretern: 

  • vorsitzender Richter
  • je ein ehrenamtlicher Richter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite 

Auch in dieser Phase des Prozesses ist ein Vergleich noch möglich. 

Schritt 5: Beweisaufnahme

War der erste Kammertermin erfolglos, kann es bei einem zweiten zur Beweisaufnahme kommen. Wenn das Arbeitsgericht es als nötig erachtet, werden in dieser Phase Sachverständige hinzugezogen, Unterlagen geprüft und Zeugen befragt. 

Schritt 6: Urteilsverkündung

Fand bis zu diesem Punkt keine Einigung statt, entscheidet das Gericht durch einen Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Kündigungsschutzprozess ist danach in der Regel beendet. 

Die Partei, die verloren hat, kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Angelegenheit wird dann beim Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz verhandelt.