1. Kündigungsschutzklage Streitwert: Die Grundlage für die Kosten!
  2. Kündigungsschutzklage Streitwert berechnen: in der Regel drei Bruttomonatsgehälter!
  3. Kann sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage erhöhen?
  4. Kann der Streitwert niedriger als das dreifache Bruttomonatsgehalt sein?

1. Kündigungsschutzklage Streitwert: Die Grundlage für die Kosten!

Es gibt verschiedene Arten von Gerichtsverfahren, beispielsweise:

  • strafrechtliche
  • zivilrechtliche
  • arbeitsrechtliche
  • verwaltungsrechtliche
  • finanzrechtliche und mehr

Für all diese Gerichtsverfahren werden jeweils unterschiedliche Werte festgesetzt. Diese Festsetzung ist der erste Arbeitsschritt des Gerichts vor der eigentlichen Aufnahme seiner Tätigkeit.

Werte von Gerichtsverfahren sind:

  • Streitwert
  • Gegenstandswert
  • Verfahrenswert und mehr

Dieser vom Gericht ermittelte Wert ist ausschlaggebend für zwei Kostenfaktoren:

  • Die Gerichtsgebühren und
  • die Anwaltsgebühren

Bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren.

Für dieses wird vom Arbeitsgericht ein Streitwert festgelegt.

Kurz und bündig: ⁣Der Streitwert gibt an, um wie viel Geld es bei der Kündigungsschutzklage geht.

Dabei gilt: Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten!

Auf Basis des Streitwerts kann somit errechnet werden, wie kostenintensiv die Kündigungsschutzklage wird und ob diese sich überhaupt lohnt.

Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltsgebühren sind gestaffelt und orientieren sich am Streitwert der Kündigungsschutzklage.

Bei den Gerichtskosten spielt zusätzlich das Gerichtskostengesetz (GKG) eine Rolle.

Sie sind der Ansicht, dass bei Ihrer Kündigung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist? ⁣
Wir überprüfen, ob Ihre Kündigung unwirksam ist und legen ggf. Kündigungsschutzklage für Sie ein.
Mit über 20 Jahren Erfahrung als

Rechtsanwalt für Arbeitsrechtund unserer hohen Erfolgsquote sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber.

Hier kostenlose Erstberatung oder per Telefon oder Videokonferenz buchen!

2. Kündigungsschutzklage Streitwert berechnen: in der Regel drei Bruttomonatsgehälter!

Bei der Festsetzung des Streitwerts hat sich bei den Arbeitsgerichten eine Regel etabliert.

Demnach beträgt der Streitwert für eine Kündigungsschutzklage das dreifache Bruttomonatsgehalt. Hierbei wird zum Teil auch von einem Vierteljahresgehalt gesprochen.

Das ist der Streitwert einer Kündigungsschutzklage mit Ihrem Bruttomonatsgehalt:

Gehalt pro Monat (brutto)Streitwert der Kündigungsschutzklage
500 Euro1500 Euro
1000 Euro3000 Euro
1500 Euro4500 Euro
2000 Euro6000 Euro
2500 Euro7500 Euro
3000 Euro9000 Euro
3500 Euro10.500 Euro
4000 Euro12.000 Euro
4500 Euro13.500 Euro
5000 Euro15.000 Euro
Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Abhängigkeit des Bruttomonatsgehalts.

Abhängig vom Streitwert werden Gerichts- und Anwaltskosten berechnet.

Möchten Sie wissen, wie kostenintensiv Ihre Kündigungsschutzklage insgesamt wird?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:

3. Kann sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage erhöhen?

Ja, der Streitwert einer Kündigungsschutzklage kann sich erhöhen.

In manchen Fällen kann der Streitwert über das übliche dreifache Bruttomonatsgehalt hinausgehen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn neben der Kündigungsschutzklage ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt wird.

Damit soll erreicht werden, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt und das bestehende Arbeitsverhältnis unverändert fortgesetzt wird.

Ein solcher Weiterbeschäftigungsantrag wird für gewöhnlich mit einem zusätzlichen Bruttomonatsgehalt bewertet.

Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Kombination mit einem Antrag auf Weiterbeschäftigung erhöht den Streitwert somit in der Regel auf das vierfache Bruttomonatsgehalt.

Neben dem Antrag auf Weiterbeschäftigung, können zudem weitere Anträge den Streitwert erhöhen.

Das können sein:

  • Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Antrag auf Zahlung von zustehendem Arbeitslohn
  • Antrag auf finanziellen Ausgleich von Überstunden

Gut zu wissen: Gehen Sie in Ihrer Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen Ihres Arbeitgebers vor, erhöht sich der Streitwert normalerweise nicht.

Um mehrere Kündigungen handelt es sich, wenn Ihr Arbeitgeber seine Kündigung um eine „hilfsweise ordentliche Kündigung“ ergänzt

4. Kann der Streitwert niedriger als das dreifache Bruttomonatsgehalt sein?

Ja, der Streitwert kann niedriger sein.

Der Streitwert kann geringer als drei Bruttomonatsgehälter ausfallen, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis noch nicht lange bestanden hat oder
  • es nicht mehr lange bestehen wird (also nicht unbefristet ist und in kurzer Zeit ohnehin enden würde).

Für die Bewertung, ob einer dieser zwei Kriterien erfüllt ist, ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.

Fällt diese positiv aus, senkt sich der Streitwert für gewöhnlich wie folgt:

Dauer des ArbeitsverhältnissesStreitwert
bis zu 6 Monateeinfaches Bruttomonatsgehalt
bis zu 12 Monatezweifaches Bruttomonatsgehalt
ab 12 Monatedreifaches Bruttomonatsgehalt
Höhe des Streitwerts in Abhängigkeit der Beschäftigungsdauer

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Dann warten Sie nicht lange und kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir stehen zu 100 % auf Seiten der Arbeitnehmer und unterstützen Sie dabei, eine Abfindung auszuhandeln. Unsere hohe Erfolgsquote gibt uns recht.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung bei Entlassung:
030 26 47 89 925 oder kanzlei@arbeitsrecht-berlin.de

Wir reichen für Sie zuverlässig und rechtzeitige Ihre Kündigungsschutzklage ein und beraten Sie zu allen sinnvollen rechtlichen Schritten gegen Ihren Arbeitgeber.